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Zensus 2011: Kommunen klagen gegen Ergebnisse der Volkszählung

27.12.2013

Es waren komplizierte Berechnungen beim Zensus 2011. Und das Ergebnis hat viele Städte und Gemeinden schockiert: Sie haben weniger Einwohner als gedacht. Das bedeutet auch weniger Geld für die Kommunen. Viele haben Klagen eingereicht oder bereiten das vor.

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Dutzende Städte und Gemeinden wollen gegen die Ergebnisse der jüngsten Volkszählung vor Gericht ziehen. Sie haben laut neuer Statistik weniger Einwohner als gedacht - und damit weniger Geld in den Gemeindekassen. Die Städte halten das Verfahren der Volksbefragung für fehlerhaft und damit rechtswidrig. In einigen Bundesländern laufen noch Vorverfahren gegen die Bescheide der Statistischen Landesämter. Andernorts sind die Klagen schon eingereicht, wie eine dpa-Umfrage ergab. Allerdings werten manche kommunale Spitzenverbände die Erfolgsaussichten skeptisch.

Nach den Ende Mai veröffentlichten Zahlen der Volkszählung 2011 leben in Deutschland weitaus weniger Menschen als vermutet. Statt der bislang angenommenen Zahl von knapp 81,8 Millionen sind es demnach nur rund 80,2 Millionen Einwohner. Da sich viele finanzielle Zuwendungen nach der Einwohnerzahl richten, sind die Konsequenzen für Länder und Gemeinden erheblich.

Kommunen halten Volkszählung für ungerecht

Die Datenerhebung für den Zensus hatte im Jahr 2011 begonnen. Im Unterschied zu einer klassischen Volkszählung gingen die Statistiker von einer Stichprobe aus und rechneten diese anschließend hoch.

"Die klagenden Kommunen sehen den Zensus als ungerecht an und monieren die mangelnde Transparenz des Verfahrens", sagte Städtetagsdezernent Norbert Brugger der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. Bei den Hochrechnungen seien die unterschiedlichen Einwohnerstrukturen nicht berücksichtigt worden. Zum Teil sei die Basis nur 3,7 Prozent der Haushalte gewesen. Die Kommunen monierten auch, dass sie keinen Einblick in die Zensusunterlagen erhalten.

In Baden-Württemberg akzeptieren 73 Prozent der Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern die Resultate des Zensus nicht. Mindestens 37 Gemeinden wollen vor Gericht ziehen - und es könnten noch mehr werden, sagte Brugger: Klagen können die Kommunen nämlich erst nach Eingang der Widerspruchsbescheide. Diese seien zwischen Januar und April 2014 zu erwarten.

Erfolgsaussichten der Klagen unsicher

Der Sprecher des Bayerischen Städtetages, Achim Sing, wertet die Erfolgschancen der mehr als 30 Klagen im Freistaat vorsichtig: "Man betritt da jetzt absolutes Neuland, sowas gab's noch nicht."

Auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns sieht kaum Chancen für die acht klagenden Kommunen im Land. Sie müssen beweisen, dass bei ihnen mehr Menschen wohnen als die Zahlen des neuen Zensus ausweisen. Das sei nahezu unmöglich, sagte Sprecher Klaus-Michael Glaser. "Sie haben nicht die Möglichkeit, die Einwohnerzahl lückenlos zu überprüfen." Die Melderegister könnten Einwohner enthalten, die längst weggezogen sind.

In Rheinland-Pfalz ist eine Klage gegen das Statistische Bundesamt dagegen kein Thema. "Wir sind bei der Volkszählung ganz gut weggekommen. Es gab kaum Abweichungen", sagte ein Sprecher des Städtetags in Mainz.

dpa/cko/LTO-Redaktion

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Zensus 2011: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10478 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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