Ein Richter am AG Düsseldorf hat die fristlose Kündigung einer Mietwohnung mit der Begründung, der Mieter rauche zu stark, als gerechtfertigt eingestuft. Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgchancen, Prozesskostenhilfe sei daher nicht zu gewähren.
Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.
Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters.
Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht (AG) Düsseldorf verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
In der eigenen Wohnung geraucht: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9085 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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