Nur wenige Tage nach Eheschließung starb ihr Mann an Krebs, Witwenrente erhält die 61-Jährige trotzdem. Das SG war davon überzeugt, dass die beiden nicht aus wirtschaftlichen Gründen geheiratet hatten. Dafür spreche die gute finanzielle Situation der Frau. Und: Das Paar war schon einmal verheiratet.
Die Frau hatte erklärt, die erste gemeinsame Ehe sei 2002 nach etwa 30 Jahren geschieden worden. Der Grund hierfür sei die schwere Alkoholkrankheit des Mannes gewesen. Da er sich aber im Laufe der Jahre gewandelt und zum christlichen Glauben gefunden hatte, hätten sich die beiden versöhnt. Von Anbeginn seiner Krebserkrankung bis zum Tod hatte die Frau ihn gepflegt, ihre Ehe hätten sie seit längerem faktisch wieder aufgenommen.
Der Rentenversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, hatte die Bewilligung der Witwenrente abgelehnt. Die Ehe sei geschlossen worden, um der Frau die Versorgung zu verschaffen. Der Tod des Mannes sei vorhersehbar gewesen.
Das Sozialgericht (SG) Heilbronn glaubte der Frau. Maßgeblich für die Eheschließung seien der Wunsch "vor Gott ins Reine zu kommen", sowie die "wahre Liebe" (Urt. v. 23.10.2012, Az. S 11 R 561/12). Sowohl die Frau, als auch ihre Kinder hätten dies äußerst glaubhaft dargelegt.
una/LTO-Redaktion
SG Heilbronn billigt Witwenrente nach einer Woche Ehe: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7384 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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