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Gutachten zu Gesetzentwurf: Wis­sen­schaft­li­cher Dienst zwei­felt an NetzDG

06.06.2017

Justizminister Heiko Maas

Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3; Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Viel Kritik hat Justizminister Heiko Maas für sein NetzDG schon einstecken müssen. Nun schließt sich auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages an. In einem Gutachten kritisiert er den Entwurf scharf.

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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat ein Gutachten zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgelegt und kritisiert darin das Vorhaben laut Presseberichten scharf.

Das Gutachten ist vom Bundestag noch nicht veröffentlicht worden. Es unterliegt derzeit noch der Schutzfrist. Danach hat innerhalb einer vierwöchigen Schutzfrist ab Fertigstellung des Gutachtens nur der auftraggebende Abgeordnete Zugang dazu.

Wie der Focus berichtet, haben die Sachverständigen in dem Gutachten Bedenken dahingehend geäußert, dass Maas' Entwurf gegen das Grundgesetz und gegen Europarecht verstoße.

Viel Kritik aus der Öffentlichkeit

Das Vorhaben sieht vor, dass Betreiber von Sozialen Netzwerken künftig rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden löschen müssen - anderenfalls drohen ihnen empfindliche Strafen. Für komplizierte Fälle wird ihnen eine Bearbeitungsfrist von einer Woche zugestanden. Zudem müssen die Unternehmen einen Ansprechpartner in Deutschland benennen, an den sich Bürger und Behörden wenden können.

Dafür gab es viel Kritik, neben Netzwerken wie Facebook auch von Journalisten und Rechtswissenschaftlern. Neben der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung wurde auch die Gefahr von Overblocking - dass tendenziell zu viele und damit auch rechtmäßige Beiträge gelöscht würden - angeführt. Daraufhin besserte Maas' Ministerium noch einmal nach. Doch obwohl er mit dem modifizierten Entwurf auf einige Kritikpunkte reagierte, brachte ihm dieser nicht viel mehr Zustimmung für sein Projekt ein.

Die Änderungen scheinen aber nicht nur der Öffentlichkeit, sondern auch dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nicht zu genügen. Eine Sprecherin von Maas erklärte dazu nur: "Unsere Gesetze werden im Haus selbstverständlich auf Konformität mit Verfassung und Europarecht geprüft".

Uneinigkeit in der Union

Beim Koalitionspartner CDU ist man sich unterdessen nicht ganz einig über die Initiative des sozialdemokratischen Justizministers. So plädierte Unionsfraktionschef Volker Kauder für eine schnelle Umsetzung in Gesetzesform: "Ich bin dafür, dass wir uns anstrengen sollten, das Gesetz noch bis Ende Juni zu verabschieden", erklärte er am Dienstag gegenüber der Rheinischen Post. Fraktionsvize Arnold Vaatz erklärte dagegen dem Focus gegenüber: "Heiko Maas hat - zum wiederholten Male - handwerklich nicht sauber gearbeitet und ein unausgereiftes Gesetz vorgelegt."

Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), bezeichnete den Entwurf als "Stückwerk" und "Durcheinander": "Im Gesetzentwurf fehlt zum Beispiel eine Definition, was bei Posts im Netz 'offensichtlich rechtswidrig' oder nur erlaubte Schmähkritik ist".

Will Maas das Gesetz noch vor dem Ende der Wahlperiode durch den Bundestag bringen, so bleibt ihm nicht viel Zeit: Es verbleiben lediglich drei Sitzungswochen, danach wäre der gesamte Entwurf aufgrund des Diskontinuitätsprinzips nichtig. Die Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT) schreibt vor, dass nach dem Ende der Wahlperiode alle Vorlagen als erledigt gelten.

mam/LTO-Redaktion/dpa

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Gutachten zu Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23117 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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