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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Braucht der Thai-König wir­k­lich kein Visum für Deut­sch­land?

18.01.2021

Eine goldene Figur in Bangkok

(c) Siegfried Schnepf/stock.adobe.com

Das Auswärtige Amt hatte erklärt, der König Thailands brauche für seine häufigen Deutschlandaufenthalte kein Visum. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt in einem Gutachten nun zu einem anderen Ergebnis.

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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zweifelt in einem Gutachten an der Rechtsauffassung des Auswärtigen Amts, wonach der König von Thailand für seine Privataufenthalte in Deutschland kein Visum benötige. "Die Visumfreiheit für Privataufenthalte des thailändischen Königs in Deutschland lässt sich durch Anwendung und Auslegung der einschlägigen Gesetze jedenfalls nicht begründen", heißt es in einem Rechtsgutachten, das der Dienst im Auftrag der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen erstellt hat und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Im Gerichtsverfassungsgesetz sei nicht eindeutig geregelt, ob Repräsentanten eines anderes Staates auch bei Privataufenthalten in Deutschland Immunität genießen. Nur in diesem Fall wären sie von der Visumspflicht aus dem Aufenthaltsgesetz befreit, schreiben die Bundestagsjuristen.

Das Auswärtige Amt hatte im Dezember in einer Antwort auf eine Anfrage Dagdelens die Rechtsauffassung vertreten, dass das Aufenthaltsgesetz für den Monarchen Maha Vajiralongkorn nicht mehr gilt, seitdem er 2016 den Thron bestiegen hat. Als Kronprinz sei er dagegen bei seinen häufigen Aufenthalten in Bayern noch auf ein Visum angewiesen gewesen.

Viel Ärger wegen der Besuche des Thai-Königs in Deutschland

Seit Monaten gibt es Ärger um diese Aufenthalte. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht. Er besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberger See und hielt sich während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirchen auf. 

Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte dem König im vergangenen Jahr mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt werde. Seit Mitte Oktober ist der König nun wieder in Thailand, wo es seit Monaten Demonstrationen gegen die Regierung gibt, bei denen auch die Deutschlandbesuche des Staatsoberhaupts thematisiert werden. Ob und wann der König im neuen Jahr wieder nach Deutschland kommen will, ist offen. 

Dagdelen forderte die Bundesregierung nun auf, die in dem Gutachten beschriebene Regelungslücke zu nutzen und dem König eine erneute Einreise zu verweigern. "Die Bundesregierung muss aufhören, so zu tun, als wären ihr die Hände gebunden, und anfangen, den Spielraum im Aufenthaltsrecht zu nutzen, um das despotische Durchregieren des Thai-Königs von Deutschland aus zu unterbinden", sagte Dagdelen.

ast/dpa/LTO-Redaktion

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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44011 (abgerufen am: 16.12.2025 )

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