Keiler-Attacke mit Folgen: Weil ein Wildschwein aus einem niederbayerischen Freizeitpark einen Mann gebissen hat, muss der Park-Betreiber Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das OLG München am Mittwoch.
Das Wildschwein hatte den Mann so schwer verletzt, dass er bleibende Schäden davontrug. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) dem 42 Jahre alten Kläger ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zugesprochen sowie 75 Prozent seines Verdienstausfalls seit dem Unglück - und den gleichen Prozentsatz "künftiger materieller und immaterieller Schäden". Das Landgericht Landshut hatte die Forderung in erster Instanz komplett abgewiesen.
Folgendes war passiert: Mitte September 2009 wollte der Kläger, damals selbst Besitzer eines Wildparks, das von ihm erworbene Wildschwein abholen. Als er das Tier in den Anhänger verladen will, kippt ein Absperrgitter um, der Keiler entkommt. Eine Betäubungsspritze hält der Käufer, ein gelernter Tierpfleger, für unnötig. Er versucht, das 150 Kilo schwere Schwein mit Spanngurten einzufangen. Dabei kommt es zu dem Malheur: Das Wildschwein greift an, der 42-Jährige trägt mehrere Bisswunden davon. Nach Ansicht des Mannes muss der niederbayerische Freizeitpark als Halter des Keilers haften, die Freizeitparadies GmbH als Betreiberin des Geheges wies das zurück.
Eine Haftungsbefreiung, weil das Wildschwein bereits in den Besitz des Klägers übergegangen sei, komme nicht infrage, so das OLG in seinem Urteil vom 8. August 2012 (Az. 20 U 1121/12). Es sei noch keine Übergabe erfolgt, das Unternehmen sei verpflichtet gewesen, das Tier ordnungsgemäß zu übergeben, was es unstreitig nicht getan hatte. Allerdings treffe den Verletzten eine Mitschuld von 25 Prozent.
dpa/plö/LTO-Redaktion
OLG München zu verletztem Wildschweinkäufer: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6799 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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