Nach dem Rückzug der SPD-Kandidatin, folgen die gegenseitigen Schuldzuweisungen unter den Koalitionspartnern Union und SPD. Eine Frage bleibt: Wie kommt die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Richterwahl zustande?
Die von der SPD nominierte Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf will nicht länger für die Richterstelle am Bundesverfassungsgericht kandidieren. Über ihre Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs verbreitete sie eine Erklärung, die LTO im Wortlaut dokumentierte.
Brosius-Gersdorf ist die Bitterkeit in dem über ihre Kanzlei verbreiteten Schreiben zu ihrem Rückzug anzumerken. SPD, Grüne und Linke hätten hinter ihr gestanden, schreibt sie in ihrer Erklärung. Sie kritisierte Teile der Medien, auch wenn die Berichterstattung dann sachlicher geworden sei. Der CDU/CSU-Fraktion sei es nicht gelungen, sich mit ihren Themen und Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen. Eine Einladung in eine Fraktionssitzung habe sie bis zuletzt nicht ausgesprochen, so die Juristin. Sie beklagt "in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen."
Die Wahl von Brosius-Gersdorf und zwei weiteren Nominierten für das BVerfG war im Juli im Bundestag kurzfristig abgesetzt worden. Teile der Unionsfraktion hatten Vorbehalte gegen die von der SPD nominierte Brosius-Gersdorf. Als Grund wurden unter anderem Äußerungen zum Schwangerschaftsabbruch und zu einer möglichen Impfpflicht in Corona-Zeiten angeführt. Auch meldete sich kurz vor der geplanten Wahl der Plagiatssucher Stefan Weber mit Fragen zur Dissertation der Staatsrechtlerin zu Wort. LTO berichtete erst gestern über die jüngsten Entwicklungen.
Werden die anderen Kandidaten des Trios gewählt werden?
Ein Aufschnüren des "Gesamtpakets" für die Richterwahl war nicht im Sinne von Brosius-Gersdorf, wie selbst in ihrer Erklärung schreibt. Sie wolle die anderen beiden Kandidaten schützen, schreibt die 54-jährige Potsdamer Juraprofessorin.
Ihr Rückzug mag den Streit um ihre Kandidatur lösen, zugleich stellt er die Koalition vor ein neues (altes) Problem: im Bundestag die nötige Zweidrittelmehrheit zu finden für die Wahl ihrer Kandidaten.
Schon bei der Mitte Juli in letzter Minute geplatzten Wahl hätte die CDU/CSU für ihren Kandidaten am Ende auf Stimmen der AfD angewiesen sein können. Das möchten sowohl die Union als auch die anderen Fraktionen eigentlich vermeiden. Doch Gespräche mit der Linken, deren Stimmen dann statt der AfD-Stimmen nötig werden könnten, lehnte die Unionsfraktion ab.
Die Grünen wollen nun dafür sorgen, dass zumindest die anderen beiden Kandidaten, der von der Union aufgestellte Bundesarbeitsrichter Günter Spinner und die von der SPD nominierte Staatsrechtlerin Ann-Katrin Kaufhold Mehrheiten im Bundestag finden - und zwar ohne die AfD. Die Linke fordert ebenfalls keinen Austausch der beiden anderen Kandidaten - verlangt aber, dass sich die Koalition auf gemeinsame Kandidaten einigt, und Gespräche darüber.
SPD: Bedauert Rückzug und kritisiert Verhalten der Unionsfraktion
Die SPD-Fraktion, welche Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin nominiert hatte, bedauert ihren Verzicht. Gleichzeitig fordert sie von der Union als ihrem Koalitionspartner mehr Verlässlichkeit. Matthias Miersch, SPD-Fraktionsvorsitzender, kündigte an: "Wir werden als SPD-Bundestagsfraktion einen neuen Vorschlag für eine geeignete Besetzung unterbreiten, weiterhin mit klarer Orientierung an fachlicher Exzellenz."
Zugleich äußerte er in Richtung Unions-Fraktion: "Wir erwarten von unserem Koalitionspartner, dass Absprachen künftig Bestand haben. Ein solcher Vorgang darf sich nicht wiederholen." Insbesondere "hinterlasse Spuren", dass die Unions-Fraktion nicht einmal ein persönliches Gespräch mit der Kandidatin ermöglicht habe. Den Rückzug Brosius-Gersdorfs bewertet Miersch als "alarmierendes Signal für die politische Kultur sowie die Unabhängigkeit der Institutionen".
Spahn: Mit SPD gemeinsame Lösung für Richterwahl finden
Bereits im Vorfeld gab es viel Kritik an Unionsfraktionschef Jens Spahn. Der sagte am Donnerstag, er bedauere, dass "diese Lage" auch durch die zu späte Ansprache ihrer inhaltlichen Bedenken entstehen konnte.
Spahn sagte weiter: "Der Entscheidung von Frau Prof. Brosius-Gersdorf gilt größter Respekt. Für ihre juristische Expertise und persönliche Integrität genießt sie
zurecht hohe Anerkennung. Jenseits der sachlichen Auseinandersetzung gab es herabsetzende und beleidigende Kritik, die Frau Prof. Brosius-Gersdorf in den letzten Wochen erdulden musste. Diese verurteilen wir ausdrücklich. Das habe ich ihr auch persönlich im Namen der Unionsfraktion gesagt."
Nach dem Rückzug wolle Spahn nun gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD mit der "nötigen Ruhe und Sorgfalt eine gemeinsame Lösung" finden.
Bestürzung über Rückzug bei Fraktion der Grünen und Linken
Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen Katharina Dröge und Britta Haßelmann regierten mit deutlicher Kritik an den Regierungsfraktionen. Es sei "absolut inakzeptabel", dass die Unions-Fraktion ihre Unterstützung zurückgezogen und eine Wahl Brosius-Gersdorfs zuletzt kategorisch abgelehnt habe. In Richtung der SPD-Fraktion reagieren Dröge und Haßelmann mit vorwurfsvollem Unverständnis: Es sei schwach, unter diesen Bedingungen ein Nein der Union zu akzeptieren. In der Folge könnten sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Lars Klingbeil (SPD) derzeit nicht auf eine stabile Mehrheit im Bundestag für ihre Koalitionsvorhaben verlassen.
"Unsicherheit und Instabilität sind Gift für dieses and in unsicheren Zeiten", so die Fraktionsvorsitzenden der Grünen. Durch die Vorfälle sei ein Schaden für das Wahlverfahren für Verfassungsrichter entstanden, nun seien Gespräche zwischen den "demokratischen Fraktionen" im Bundestag notwendig. An den beiden anderen Kandidaten will die Grünenfraktion derweil weiter festhalten. "Die Wahl von Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold muss jetzt von den demokratischen Fraktionen mit demokratischen Mehrheiten abgesichert werden", so Haßelmann.
Gleichzeitig bewertet die Linke-Fraktion den Verzicht Brosius-Gersdorfs als "fatales Signal". Es sei kein gutes Zeichen für den Zustand der Demokratie, dass eine "rechte Hetzkampagne" schlussendlich Erfolg habe. Die Bereitschaft sich für die Wahl als Bundesverfassungsrichterin zur Verfügung zu stehen, beinhalte nicht, "dass ihre Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen werden, sie persönlich attackiert wird und ihre wissenschaftliche Arbeit durch den Dreck gezogen wird", so Clara Bünger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag. Es werde sich in Zukunft zeigen müssen, wie viele qualifizierte Jurist:innen in Zukunft bereit sind, für das Bundesverfassungsgericht zu kandidieren.
Mit Brosius-Gersdorfs am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung gipfelt eine beispiellose Eskalation in einer Wahlrunde für einen Richterposten beim Bundesverfassungsgericht. Welche fatalen Folgen ihr Rückzug haben dürfte, können Sie hier nachlesen. Und ob sich auch etwas für das Verfahren der Verfassungsrichterwahl ändern muss, dazu finden Sie hier einen Kommentar.
dpa/pk/kus/LTO-Redaktion
Nach Brosius-Gersdorfs Rückzug: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57858 (abgerufen am: 20.01.2026 )
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