Druckversion
Freitag, 8.05.2026, 15:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/widerstand-gegen-vollstreckungsbeamte-stgb-verschaerfung-polizisten-angriffe
Fenster schließen
Artikel drucken
22031

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Regie­rung besch­ließt ums­trit­tene Reform

08.02.2017

Polizist im Einsatz

© Heiko Barth - Fotolia.com

Polizisten und Rettungskräfte sollen besser vor tätlichen Angriffen geschützt werden. Ob die am Mittwoch von der Regierung beschlossene Reform dieses Ziel erreicht, ist jedoch umstritten - nach Ansicht von Kritikern wirft sie neue Probleme auf.

Anzeige

Kaum mehr als fünf Jahre nach einer Verschärfung des in § 113 Strafgesetzbuches (StGB) geregelten Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte will die Bundesregierung die Gesetzeslage erneut verschärfen. Dazu soll eine neue Vorschrift geschaffen werden, die bei tätlichen Angriffen auf Polizisten keinen Bezug zur Vollstreckungshandlung mehr verlangt. Einen entsprechenden Entwurf beschloss das Kabinett am Mittwoch.

"Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt. Polizisten werden alltäglich brutal attackiert", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dazu in einer Mitteilung seines Ministeriums. "Alle Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. Dafür haben sie unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung verdient. Es ist höchste Zeit, Polizisten wirkungsvoller zu schützen."

Ein neuer § 114 StGB werde für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung verzichten, heißt es in der Mitteilung. Solche Angriffe würden dann auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen (z.B. Streifendienst, Unfallaufnahme, Beschuldigtenvernehmung) gesondert unter Strafe gestellt.

Bloßes Mitführen von gefährlichem Werkzeug strafschärfend

Der Katalog der besonders schweren Fälle des § 113, die auch für den strafschärfenden § 114 gelten werden, soll zudem erweitert werden: Ein besonders schwerer Fall liegt danach auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, auch wenn keine Verwendungsabsicht besteht.

Ein neues Regelbeispiel zur gemeinschaftlichen Tatbegehung rundet die Änderungen ab. Wie schon nach dem bislang geltenden § 114 Abs. 3 sollen die Vorschriften auch künftig ebenso für Vollstreckungsbeamten gleichgestellte Personen gelten, darunter auch Rettungskräfte.

Maas betonte in seiner Mitteilung gleichwohl, dass auch eine verbesserte personelle und materielle Ausstattung der Polizisten notwendig sei. Dort sei "im Zeitalter der Schuldenbremse deutlich zu viel gespart worden".

Kritik an neuer Regelung

Kritiker der beschlossenen Neuregelung monieren, dass ein Anstieg der Fallzahlen beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte überhaupt nicht zu verzeichnen sei, womit es für die Verschärfung an Notwendigkeit fehle. Zwar sei eine erhöhte Zahl von tätlichen Angriffen registriert worden, doch für diese Fälle stünden die Körperverletzungsdelikte bereits als ausreichende Sanktionsmöglichkeit bereit.

Der Zweck der Norm, welcher ursprünglich eine Privilegierung gegenüber der Nötigung nach § 240 gewesen sei, werde vom Gesetzgeber verkannt und mit der Neuregelung weiter in Richtung eines Individualschutzes für Polizisten verschoben. Zudem habe sich die erhöhte Strafandrohung für das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs schon bei § 244 als sinnlos und Quell erheblicher Auslegungs- und Gerechtigkeitsprobleme erwiesen. 

Bereits die frühere Verschärfung des § 113 war aus ähnlichen Gründen kritisiert worden. Auch damals betraf dies u. a. eine fehlerhafte Interpretation des Normzwecks.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22031 (abgerufen am: 08.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Maas (Heiko)
    • Polizei
    • Straftaten
Wappen und Schriftzug der Polizei NRW in Nahaufnahme (Symbolbild) 06.05.2026
Dienstrecht

OVG zu Änderung des Geschlechtseintrags:

Poli­zistin durfte von Beför­de­rung aus­ge­sch­lossen werden

Ein Düsseldorfer Kommissar machte sich zur Kommissarin. Geschah das nur, um Beförderungschancen zu steigern? Das OVG NRW sieht dafür Anhaltspunkte – ebenso wie für einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Schon das VG sah es so.

Artikel lesen
Nebenkläger Stephan Hensel im Gerichtssaal. 06.05.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 49:

"Kommste mit zur Aus­lands­ob­ser­vie­rung, kannste viel lernen"

Mit dem Dolch nach Dänemark - im Blockprozess beschreibt ein Privatdetektiv eine Observation in Dänemark, die vor allem eines war: kurz, chaotisch und "eine Riesenkacke". Die Staatsanwaltschaft hält sie für alles andere als harmlos.

Artikel lesen
Gerhard Delling und Christina Block am 48. Verhandlungstag 04.05.2026
Christina Block

Tag 48 im Block-Prozess:

Wel­chem Zeugen kann man noch glauben?

Block bekommt zum Geburtstag einen kurzen Verhandlungstag, den sogar die Blumen überleben, die eine Zuschauerin ihr mitbringt. Derweil streiten Verteidigung und Nebenklage darüber, wie streng Abweichungen in Zeugenaussagen zu bewerten sind.

Artikel lesen
Die Angeklagte sitzt im Amtsgericht Hannover 04.05.2026
Straftaten

Nach dem Hannoverschen "Maulwurf"-Prozess:

Hohe Geld­strafe für Ex-Part­nerin des kor­rupten Staats­an­walts

Nach dem Prozess um den korrupten Staatsanwalt Yashar G. aus Hannover ist nun dessen Ex-Partnerin verurteilt worden. Wegen Strafvereitelung und Falschaussage verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe in Höhe von 12.600 Euro.

Artikel lesen
Sitzung des Bundeskabinetts am 29.04.2026 im Bundeskanzleramt 29.04.2026
Organisierte Kriminalität

Beschlüsse des Bundeskabinetts:

Neue digi­tale Ermitt­lungs­maß­nahmen und här­tere Strafen für Umwelt­de­likte

Strafverfolgungsbehörden sollen künftig Daten automatisiert analysieren und Fotos online abgleichen können. Zudem sollen Umweltdelikte härter bestraft werden. Das Bundeskabinett hat entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen.

Artikel lesen
Daniella Klette kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Verden 29.04.2026
Terrorismus

LG Verden:

Staats­an­wältin bean­tragt 15 Jahre Haft für Daniela Klette

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll Daniela Klette wegen versuchten Mordes und acht Raubüberfällen zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Die Verteidigung spricht wegen der Strafhöhe von "politischer Justiz".

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von orka Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d/*) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

orka Partnerschaft mbB, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist/Voll­ju­ris­tin (m/w/d) Re­fe­rat VI 4 F:...

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK), Bonn

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Landesanstalt für Kommunikation (LFK)
Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent Me­di­en­re­gu­lie­rung und KI (m/w/d)

Landesanstalt für Kommunikation (LFK), Stutt­gart

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te Schwer­punkt pri­va­tes...

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von ITARICON
Le­gal Coun­sel / Wirt­schafts­ju­rist (Mensch*) – Teil­zeit

ITARICON, Dres­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht im Fernstudium/ online

08.05.2026

Cottbuser Europagespräche mit Dr. Gregor Gysi - diskutieren Sie offen mit ihm und uns

08.05.2026, Cottbus

Webinarreihe „Arbeitsrecht mit KI“ – Modul 1: Einsatz von KI im Recruiting

08.05.2026

Legal Context Engineering: Warum Anwälte künftig nicht nur Anwender, sondern Gestalter von KI

08.05.2026

Gewährleistung im Bauvertragsrecht II

08.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH