Der nach der Veröffentlichung von Pflege-Missständen entlassenen Berliner Altenpflegerin steht eine Entschädigung von 15.000 Euro vom Bund zu. Dieser hat auf Rechtsmittel gegen das entsprechende Urteil des EGMR verzichtet.
"Die Bundesregierung wird die Große Kammer nicht anrufen", sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Damit wird die Entscheidung rechtskräftig, nach der die Regierung der Pflegerin die Entschädigung zahlen muss. Am Freitag lief die dreimonatige Frist aus, in der der Bund gegen das Urteil vorgehen konnte.
Die Altenpflegerin hatte im Jahr 2004 Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber, den Berliner Krankenhausbetreiber Vivantes, erstattet: Das Unternehmen habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin wurde ihr gekündigt. Die deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung. Im Juli entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dann, dass die Meinungsfreiheit der Pflegerin verletzt wurde.
Für den Fall, dass die Regierung auf Rechtsmittel verzichtet, hatte der Anwalt der Frau angekündigt, eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu beantragen. Ziel ist es, die Kündigung für unwirksam zu erklären. Vivantes müsste dann Gehalt und Betriebsrentenansprüche von 2005 bis 2011 nachzahlen.
Der Krankenhausbetreiber Vivantes strebt eine außergerichtliche Einigung mit der entlassenen Mitarbeiterin an und soll ihr unterdessen 70.000 Euro geboten haben.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Whistleblowing: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4627 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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