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Datenweitergabe an Facebook: Ver­brau­cher­schützer ver­klagen WhatsApp

30.01.2017

Smartphonebesitzer nutzt WhatsApp

Bild: Santeri Viinamäki, WikimediaCommons, CC BY-SA 4.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Deutsche Verbraucherschützer ziehen in ihrem Streit mit WhatsApp nun vor Gericht: Wegen der angekündigten Weitergabe der Telefonnummern von Nutzern an Facebook hat der VZBV vor dem LG Berlin Klage gegen WhatsApp eingereicht.

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Verbraucherschützer beanstanden die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe durch WhatsApp an Facebook. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wehrt sich deshalb mit einer Klage vor dem Landgericht (LG) Berlin gegen das Verhalten des Messengerdienstes. Das wurde am Montag bekannt.

Auf Basis der seit vergangenem August geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen sammele und speichere das Unternehmen von Verbrauchern teils widerrechtlich Daten und gebe diese an Facebook weiter, erklärten die Verbraucherschützer.

Mit der Klage wollen sie nun zum einen erreichen, dass die weitergeleiteten Daten gelöscht werden. WhatsApp solle es außerdem unterlassen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie gegenüber den Nutzern zu verwenden. Beispielsweise behalte sich WhatsApp das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.

Nutzerdaten sollten nicht ausgetauscht werden

"Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen", erklärte Carola Elbrecht, Rechtsreferentin beim VZBV. Darauf hätten viele Verbraucher vertraut. "Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten."

WhatsApp mit über einer Milliarde Nutzern hatte Ende August 2015 angekündigt, künftig die Telefonnummern der Nutzer an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollten mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. Dadurch sollten Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.

Nach dem Einschreiten des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und einer Abmahnung durch den VZBV mit Fristsetzung bis Oktober 2016 hatte Facebook die Weitergabe und Nutzung von Daten europäischer WhatsApp-Nutzer an den Mutterkonzern ausgesetzt. Der vorläufige Stopp sollte Behördenvertretern die Möglichkeit geben, ihre Sorgen vorzubringen - und Facebook die Zeit, diese abzuwägen, erklärte damals das weltgrößte Online-Netzwerk.

Geschehen ist bis heute aber offenbar nichts, so dass nach Angaben der VZBV bereits Mitte Januar die Klage eingereicht wurde. Der VZBV betonte, die Weitergabe der Daten geschehe unabhängig davon, ob die Anwender einen Facebook-Account haben oder nicht. Besonders kritisch sei, dass auch Nummern von Verbrauchern, die lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeichert sind, an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gingen.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

Datenweitergabe an Facebook: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21930 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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