Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße: Merk for­dert effi­zi­entes Kla­ge­recht für Ver­brau­cher­ver­bände

08.08.2011

Ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, den Verbraucherverbänden künftig auch bei Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverstößen ein Klagerecht einzuräumen. Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk forderte, die Verbände an Gewinnen aus solchen Verfahren zu beteiligen.

"Ganz gleich, ob es sich um Absprachen beim Kaffeepreis oder um irreführende Preisangaben bei Online-Flugbuchungen handelt, unseriöse Geschäftspraktiken zulasten der Verbraucher und des Wettbewerbs dürfen sich nicht lohnen!", so Merk.

Die Eckpunkte gingen zwar in die richtige Richtung, aber nicht weit genug, so die bayerische Justizministerin. Ein Verband müsse bei einer erfolgreichen Klage auch einen Teil des abgeschöpften Gewinns erhalten. Gerade weil die klagenden Verbände einseitig das Kostenrisiko zu tragen hätten, nutzten sie in ihren Augen die bestehende Gewinnabschöpfungsklage im Wettbewerbsrecht nicht.

Merk sprach sich weiter dafür aus, dass die Abschöpfung des Gewinns auch bei grober Fahrlässigkeit der handelnden Personen möglich sein solle. Unternehmen beriefen sich bei einem Verstoß gerne darauf, nicht bewusst gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Der Vorsatz sei aber vor Gericht nur schwer nachzuweisen.

age/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts: Kronzeugen oft Anstoß für Ermittlungen

Grundsatzurteil zum Kartellrecht: Karlsruhe erleichtert Klagen von Endverbrauchern

BGH: Schadensersatz auch für mittelbar Geschädigte eines Kartells

Zitiervorschlag

Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße: Merk fordert effizientes Klagerecht für Verbraucherverbände . In: Legal Tribune Online, 08.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3962/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen