Beihilfe zum Mord: Wei­terer ehe­ma­liger SS-Wach­mann ange­klagt

20.10.2017

Die Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg haben einen weiteren früheren SS-Wachmann eingeholt. In Frankfurt ist ein 96-Jähriger angeklagt - wegen Beihilfe zum Mord. Er ist verhandlungsfähig. Ob es zum Prozess kommt, entscheidet das Landgericht.

Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs soll einem weiteren ehemaligen SS-Wachmann eines Konzentrationslagers der Nazis der Prozess gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen einen 96-Jährigen erhoben. Es geht um Beihilfe zum Mord, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Dem damals 22-Jährigen wird vorgeworfen, als Wachmann zwischen August 1943 und Januar 1944 Teil der Tötungsmaschinerie der Nationalsozialisten gewesen zu sein.

Ob der Prozess gegen den in Frankfurt wohnenden Mann zustande kommt und die Anklage zugelassen wird, darüber muss nun das Landgericht (LG) Frankfurt befinden. Es sei noch nicht absehbar, wann eine Entscheidung falle. Die Kammer sei derzeit mit der Prüfung befasst, sagte Gerichtssprecher Werner Gröschel. Auch zur Frage möglicher Nebenkläger konnte er noch keine Angaben machen.

Verhandlungsfähig ist der betagte Angeklagte jedenfalls, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der 96-Jährige sei begutachtet worden. Demnach dürfe aber nicht mehr als zwei Tage pro Woche verhandelt werden, und auch nur maximal zwei Stunden pro Tag.

Viele Verfahren mussten eingestellt werden

Der damals 22-Jährige sei Wachmann im Vernichtungslager Lublin-Majdanek im damals besetzten Polen gewesen. Dort sei er unter anderem mit der Bewachung der zur Tötung bestimmten Gefangenen befasst gewesen. Den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zufolge soll er wie alle anderen SS-Angehörigen des Lagers um die Grausamkeit der organisierten Massentötungen gewusst haben. Als Wachmann habe er auch an der Erschießung von mindestens 17.000 deportierten jüdischen Gefangenen im November 1943 mitgewirkt.

Der Verdacht gegen den Angeklagten resultiert aus Vorermittlungen der Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Sie werden von Ludwigsburg aus mittels historischer Dokumente geführt. Ermittelt wurde dort seit 2014 gegen den Frankfurter. "Wir gehen jedem Verdacht nach. Mord verjährt nicht", sagte der Leiter der Zentralstelle, Jens Rommel.

Doch für die Ermittler wird der Kampf gegen die Nazi-Verbrecher immer schwieriger. "Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, weil die Beschuldigten und Zeugen sehr betagt sind", erklärte Rommel. Viele Verfahren mussten in den vergangenen Jahren eingestellt werden, weil die Verdächtigen nicht mehr verhandlungsfähig waren oder starben.

StA Dortmund prüft weiteren Fall

Der Frankfurter stehe auf einer Liste von 28 Namen mit ehemaligen Bediensteten des KZ Majdanek, erläuterte Rommel. Neben diesem Fall habe es nur ein weiterer zu Gericht geschafft. Er liege bei der Staatsanwaltschaft Dortmund. Noch sei dort aber keine Anklage erhoben worden.

Auch im Falle einer Anklage und Zulassung können Prozesse gegen mutmaßliche NS-Täter noch platzen - so geschehen zum Beispiel in Hanau. Am Landgericht sollte im April 2016 die Verhandlung gegen einen ehemaligen Wachmann des Vernichtungslagers Auschwitz beginnen. Aber der 93-jährige Ernst T. aus Langenselbold (Main-Kinzig-Kreis) starb wenige Tage vor Beginn an Herzversagen. Ihm war Beihilfe zum Mord in mindestens 1.075 Fällen angelastet worden.

Ein weiteres Verfahren wegen Beihilfe zum Mord gegen einen 90-jährigen ehemaligen Wachmann im KZ Auschwitz wurde im Sommer 2016 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt eingestellt. Der Mann erwies sich nicht als dauerhaft verhandlungsfähig.

Zwei Prozesse gegen NS-Täter konnten indes zuletzt mit einem Urteil beendet werden. Im Juli 2015 wurde Oskar Gröning vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Juni 2016 wurde der frühere Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning im Alter von 94 Jahren zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Detmold befand ihn der Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen für schuldig.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Beihilfe zum Mord: Weiterer ehemaliger SS-Wachmann angeklagt . In: Legal Tribune Online, 20.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25153/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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