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Gesetzentwürfe des BMJV zur Digitalisierung: Online-Klage bei Amts­ge­richten soll mög­lich werden

16.07.2025

Stefanie Hubig

In ihrer noch kurzen Amtszeit legte Justizministerin Hubig (SPD) bereits diverse Gesetzentwürfe vor. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Lohnt sich der Gang vor Gericht, wenn man sich als Verbraucher geprellt fühlt? Künftig soll der Klageweg in so einem Fall leichter werden – per Digitalisierung.

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Wer Geld vor dem Amtsgericht einklagen will, soll dies künftig an einigen Standorten online tun können. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschlossen. Klägerinnen und Klägern soll "ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren" offenstehen, wie das Ministerium mitteilte. Die Gebühren sollen geringer sein als bei herkömmlichen Verfahren.

Das Gesetz wird nun in Bundestag und Bundesrat beraten. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll die Erprobung des neuen Online-Verfahrens an 13 ausgewählten Amtsgerichten in neun Bundesländern beginnen. Der Bund will dies koordinieren. Nach vier sowie acht Jahren soll es eine Evaluation geben. Das Verfahren soll bei zivilrechtlichen Prozessen vor Amtsgerichten möglich sein, die auf Zahlung von Geld gerichtet sind – zum Beispiel Massenklagen bei Verletzung von Fluggastrechten.

Welche Vereinfachungen geplant sind

"Ein Meilenstein auf dem Weg zu einem zivilgerichtlichen Online-Verfahren ist erreicht", berichtet dazu die DigitalService GmbH des Bundes. An den Start gegangen ist demnach ein Onlinedienst, mit dem man bei den ersten teilnehmenden Gerichten Klage bei Flugproblemen per digitalem Eingabesystem einreichen kann. Los geht es hier mit Fragen wie: "Welche Ansprüche kommen in Betracht?" und "Wie viel könnten Sie erhalten?". Infokästen und Hinweise zielen unter anderem auf eine Abwägung von Kosten und Nutzen einer Klage.

Generell sollen Info- und Dialogfenster die Ratsuchenden unterstützen. Für die Bürgerinnen und Bürger soll ein "Justizpostfach" eingerichtet werden. Die Zivilprozessordnung soll unter anderem um mehr Möglichkeiten für Verfahren ohne mündliche Verhandlung ergänzt werden. Die Urteile sollen nicht mehr verkündet werden müssen, sondern auch digital zugestellt werden können.

Helfen soll die Festlegung von technischen Standards und Dateiformaten für die Datenübermittlung. "Hieraus ergeben sich Entlastungs-Potenziale für die Fallbearbeitung bei den Gerichten", so die Bundesregierung.

Neue Wege sollen bei der Kommunikation zwischen Gericht und den Beteiligten von Verfahren beschritten werden, in einem ersten Schritt zwischen Gericht und Anwaltschaft: Anträge und Erklärungen sollen über eine Kommunikationsplattform abgegeben werden können. Auch eine Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten durch die Beteiligten sollen ermöglicht werden.

Die Justizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges (CDU), begrüßt das Vorhaben: "Die Schaffung eines niederschwelligen digitalen Zugangs zur Justiz trägt wesentlich dazu bei, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken". Bürgen würden zügige digitale Verfahren und schlanke Gerichtsprozesse erwarten. Deshalb sei das zivilprozessuale Onlineverfahren "ein elementarer Baustein des modernen Rechtsstaats, den ich ausdrücklich begrüße und unterstütze". Baden-Württemberg beteilige sich insoweit aktiv an der Entwicklung und Erprobung.

Beurkundungen künftig in elektronischer Form

Das Kabinett beschloss am Mittwoch außerdem einen Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens. Das Gesetz ist laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein wesentlicher Schritt der Digitalisierung für Notarinnen und Notare und andere Urkundsstellen wie zum Beispiel Nachlassgerichte und Konsulate. Es sieht vor, dass Beurkundungen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können. Signiert werden kann dann zum Beispiel mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels eines Unterschriftenpads. Ein Signatursystem soll sicherstellen, dass Notaren die nötige Software zeitnah zur Verfügung steht.

Folge der Neuregelungen wird auch sein, dass künftig keine papierförmige Ausfertigungen von Urkunden mehr versendet werden müssen, damit eine Erklärung wirksam wird. Eingesetzt werden können auch elektronisch beglaubigte Abschriften. Dies ermöglicht etwa die elektronische Übermittlung von Erbausschlagungserklärungen an das Nachlassgericht.

Ferner enthält der Gesetzentwurf Regelungen für eine elektronische Echtheitsbestätigung (elektronische Legalisation) für elektronische öffentliche Urkunden aus dem Ausland, auf die nicht das Haager Apostilleübereinkommen oder andere Befreiungen anwendbar sind. Mit der Legalisation attestieren Konsularbeamten die Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden. Bisher war nur ein Verfahren für papiergebundene ausländische Urkunden vorgesehen. Allerdings stellen immer mehr Staaten weltweit nur noch elektronische Urkunden aus. Wie das BMJV mitteilte, sei die Neuregelung daher dringend erforderlich, “um die Lücke zu schließen, die für elektronische ausländische Urkunden bisher besteht”.

dpa/jb/hs/LTO-Redaktion

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Gesetzentwürfe des BMJV zur Digitalisierung: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57686 (abgerufen am: 18.01.2026 )

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