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US-Bundesgericht: Die Asso­ciated Press darf wieder ins Oval Office

09.04.2025

Oval Office / White House

Etliche Journalisten sind bei wichtigen Besuchen im Oval Office anwesend. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Pool /Ukrainian Presidentia
 

Wegen eines Streits um die Bezeichnung des Golfs von Mexiko beschränkte das Weiße Haus den Zugang für die Nachrichtenagentur Associated Press. Das darf es aber nicht, sofern andere Journalisten weiterhin Zugang haben, so ein US-Gericht.

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Ein US-Bundesrichter hat das Weiße Haus angewiesen, der US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) wieder Zugang zum Oval Office, zur Air Force One und anderen Bereichen zu gewähren – sofern diese auch für andere Journalisten geöffnet sind. 

Bundesrichter Trevor McFadden, der von US-Präsident Donald Trump in dessen erster Amtszeit 2017 ernannt worden war, nannte in seiner Verfügung dafür Verfassungsgründe. Laut einem Bericht von CNBC konkret den Ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der unter anderem die Redefreiheit gewährleistet. Er gab der Regierung bis zum 13. April Zeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Golf von Mexiko oder "Golf von Amerika"?

Hintergrund des Konflikts ist die Weigerung der AP, in ihrer Berichterstattung die von Trump verfügte Umbenennung für den Golf von Mexiko in "Golf von Amerika" zu verwenden. Wiederholt hatte das Weiße Haus deswegen AP-Journalisten von Veranstaltungen ausgeschlossen und auch den Zugang zur Air Force One, dem Flugzeug des US-Präsidenten, verweigert.

Eine Sprecherin der Agentur begrüßte das Urteil. Es bestätige das Grundrecht der Presse und der Öffentlichkeit, sich frei zu äußern, ohne dass die Regierung Vergeltungsmaßnahmen ergreifen dürfe. Richter McFadden schrieb in der Begründung seiner Entscheidung vom Dienstag, nach der Verfassung könne die Regierung, wenn sie einigen Journalisten die Türen öffne, diese nicht für andere Journalisten aufgrund ihrer Ansichten schließen.

Schaden fürs Geschäftsmodell der AP

Der Richter gab der Nachrichtenagentur auch darin recht, dass sie durch die Blockade durch das Weiße Haus Schaden erlitten habe. Die Nachteile hätten dem Geschäftsmodell der AP geschadet, da die Agentur nicht so schnell Fotos und Eilmeldungen schicken konnte, schrieb der Richter in seiner Begründung.

Der Name "Golf von Mexiko" ist seit dem 16. Jahrhundert in Gebrauch. Die Gewässer grenzen an mehrere US-Bundesstaaten sowie an Mexiko und Kuba. Trump hatte die Umbenennung der Meeresbucht per Dekret verfügt. Demnach gilt die Namensänderung für das Gebiet bis zu den Seegrenzen Mexikos und Kubas.

Nachrichtenagenturen aus Europa und Gruppen, die sich für die Pressefreiheit einsetzen, hatten den erschwerten Zugang für AP durch das Weiße Haus kritisiert. Die Associated Press zählt weltweit zu den bedeutendsten Nachrichtenagenturen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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US-Bundesgericht: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56970 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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