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Ministerium drohte Zwangsvollstreckung an: Funke-­Gruppe nimmt "Afghanistan-­Papiere" offline

05.08.2015

Einsatz in Afghanistan (Symbolbild)

© indiauniform - Fotolia.com

Seit 2012 streitet die Funke-Mediengruppe mit dem Verteidigungsministerium um die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Dokumente zum Afghanistaneinsatz. Unter Androhung der Zwangsvollstreckung gingen die Papiere jetzt offline.

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Die Funke-Mediengruppe hat nach Androhung einer Zwangsvollstreckung staatliche Dokumente zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan kurzfristig von ihren Online-Portalen genommen. Funke befindet sich seit Ende 2012 wegen der Veröffentlichung der Papiere im Rechtsstreit mit der Bundesregierung. Die von der Mediengruppe eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof hält die Redaktion aufrecht.

Der Recherche-Pool der Funke-Regionalmedien NRW hatte vor knapp drei Jahren tausende interne Dokumente zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan veröffentlicht. Die als "VS - nur für den Dienstgebrauch" gestempelten Unterlagen dienten dem Ministerium dazu, den Verteidigungsausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit über den Verlauf des Afghanistankrieges zu unterrichten. Die Veröffentlichung machte unter anderem deutlich, dass das Risiko für deutsche Soldaten in den Krisengebieten immer höher war als offiziell eingestanden. Unmittelbar nach der Veröffentlichung ging das Verteidigungsministerium gegen Funke vor. Die später auch in weiteren Fällen gewählte Begründung: Das Unternehmen habe gegen das Urheberrecht verstoßen.

In der Redaktion gehe man weiterhin davon aus, dass die Veröffentlichung der Papiere rechtens war, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Bürger hätten ein Recht darauf zu wissen, was die Bundeswehr in ihrem Namen unternehme. Die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist anhängig. Bis zur Klärung kann es noch ein bis zwei Jahre dauern, die Papiere sind solange nicht mehr auf den Portalen der Mediengruppe zugänglich. Die Piratenpartei veröffentlichte die Dokumente als Reaktion darauf umgehend auf ihrer eigenen Seite.

ms/LTO-Redaktion

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Ministerium drohte Zwangsvollstreckung an: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16508 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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