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Steuern, Soziales, Bundeswehr: Was sich 2026 ändert

30.12.2025

Bundeswehrsoldaten am Bahnsteig

Wehrdienst beziehungsweise Wehrpflicht werden 2026 und wohl auch in den Folgejahren wichtige politische Themen bleiben. Foto: picture alliance / NurPhoto | Michael Nguyen

Rente, Mindestlohn, Grundsicherung – im neuen Jahr treten einige Reformen in Kraft, die die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist mehr Geld drin und wo muss man tiefer in die Tasche greifen? Eine Übersicht.

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Zum neuen Jahr treten Reformen in Kraft, um die politisch teils heftig gerungen wurde. Eine Übersicht über das Wesentliche, das viele Deutsche ab 2026 betreffen wird:

Bürgergeld und Mindestlohn

Das Bürgergeld soll künftig Grundsicherung heißen. Wer Termine im Jobcenter ohne zwingenden Grund versäumt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert, soll dies härter zu spüren bekommen. Künftig soll direkt mit einer 30-prozentigen Kürzung bestraft werden können, falls jemand zum Beispiel eine Weiterbildung abbricht oder Bewerbungen nicht abschickt.

Wer Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt, dem droht ab dem zweiten verpassten Termin ebenfalls eine Kürzung um 30 Prozent, ab dem dritten Termin eine komplette Streichung der Zahlung. Das Gesetz soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Derzeit wird der Entwurf nun in Bundestag und Bundesrat beraten.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Auch für Auszubildende ist etwas mehr Geld drin: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Entsprechend gibt es in den weiteren Ausbildungsjahren höhere Mindestsätze: im zweiten Jahr 854 Euro, im dritten 977 Euro und bei einem vierten Ausbildungsjahr 1.014 Euro monatlich. Die Mindestlohnkommission hatte vergangenen Sommer angeregt: Bis 2027 soll die Lohnuntergrenze auf 14,60 Euro steigen – weniger als im Koalitionsvertrag gefordert.

Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat.

Post von der Bundeswehr

Im Zuge des neuen Wehrdienstgesetzes wird eine Wehrerfassung wieder eingeführt. Das bedeutet für alle 18-jährigen Männer und Frauen, dass sie ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten sollen, mit dem ihre
Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben werden. Männer müssen diesen dann verpflichtend ausfüllen, Frauen können ihn freiwillig abgeben. Eine Pflicht zum Dienst an der Waffe soll es (vorerst) aber nicht geben.

Kinder: Mehr Geld und Recht auf Ganztagsbetreuung

Wenn Kinder vom Kindergarten in die Grundschule kommen, kann das für Eltern zu Engpässen in der Kinderbetreuung führen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen zunächst alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet.

Das Kindergeld steigt 2026 auf 259 Euro pro Monat.

Rente: leichtes Plus und Aktivrente

Rentner können sich auf etwas mehr Geld auf dem Konto freuen: Ihre Renten sollen zum 1. Juli angehoben werden. Die Erhöhung könnte sich um die 3,7 Prozent bewegen, wie aus einem Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht hervorgeht. Der Wert ist aber nur eine Schätzung. Wie stark die Rente steigt, legt das Bundeskabinett immer erst im Frühjahr je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest.

Wer sich in der Rente noch etwas dazuverdienen möchte, bekommt steuerliche Vorteile. Beschäftigte im Rentenalter dürfen mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Die Vorteile gelten nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamte.

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Steuern: Freibetrag, Ehrenamt, Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert. Das galt auch schon während der Corona-Pandemie. Ob Verbraucher die Änderung auch spüren, ist unklar. Gastronomen dämpften vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken.

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.

Die Steuerpauschale für Übungsleiter steigt von 3.000 auf 3.300 Euro. Die Ehrenamtspauschale wird von 840 auf 960 Euro angehoben. Das betrifft etwa Trainer im Sportverein oder auch ehrenamtliche Chorleiter.

Sozialstaat: Zusatzbeiträge steigen, Gutverdiener müssen mehr zahlen

Millionen Versicherte müssen mit höheren Zusatzbeiträgen rechnen. Nach einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox mit Stand 23. Dezember haben schon 31 Krankenkassen einen Anstieg für ihre Kunden angekündigt. Betroffen sind etwa Versicherte der zwei großen bundesweiten Krankenkassen. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) steigt der Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent. Die DAK-Gesundheit erhöht ihn von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent.

Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.450 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.812,50 Euro pro Monat steigen.

Wahljahr: Neue Landtage in fünf Bundesländern

Fünf Bundesländer wählen absehbar neue Landesparlamente. Baden-Württemberg beginnt am 8. März, am 22. März wählen die Menschen in Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag, am 6. September ist dann Sachsen-Anhalt dran. Am 20. September gibt es Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Steuern, Soziales, Bundeswehr: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58951 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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