"Wanderhuren"-Streit: Verlag Voland & Quist legt Berufung ein

22.04.2014

Das LG Düsseldorf hatte den Verkauf des Buches "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" kürzlich untersagt, weil der Titel nicht als Satire erkennbar sei. Der Fall wird nun das OLG beschäftigen.

Der sächsische Verlag Voland & Quist hat Berufung gegen den gerichtlich verfügten Verkaufsstopp seines Buches "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" eingelegt. Das teilte er am Dienstag mit. Das Landgericht (LG) Düsseldorf hatte den Verkauf des Kurzgeschichten-Bandes von Julius Fischer Ende März untersagt, weil der Titel nicht als Satire erkennbar sei und sich an den Erfolg der Wanderhuren-Serie des Verlags Droemer Knaur hänge.

Voland & Quist pocht hingegen auf die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte den Eingang der Berufung am Dienstag noch nicht registriert. Zur Finanzierung des Verfahrens hatte der Verlag im Internet eine Crowdfunding-Kampagne gestartet. So seien in vier Tagen 12.000 Euro zusammengekommen. Zuvor hatte sich der Autor in einem Gastbeitrag bei Zeit Online noch humorig mit dem Verfahren auseinandergesetzt.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Wanderhuren"-Streit: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11758 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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