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Recht auf Rettung?: Warum die Tier­f­reunde von Wal "Timmy" vor Gericht schei­tern

von Dr. Markus Sehl

13.04.2026

Wal "Timmy" ist seit über zwölf Tagen gestrandet

Wal "Timmy" hat viele Fans. Die haben einen Bagger organisiert, der aber noch nicht zum Einsatz kommen darf. Foto: picture alliance/dpa | Marcus Golejewski

Mehrere Privatpersonen und ein Verein wollen den in der Ostsee gestrandeten Buckelwal doch noch retten lassen, obwohl die Landesregierung die Rettungsmaßnahmen eingestellt hat. Acht entsprechende Anträge lehnte das VG Schwerin nun aber ab.

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Dem vor der Bucht von Poel gestrandeten Wal geht es schlecht. Dennoch wollen Menschen die Hoffnung auf eine Rettung nicht aufgeben. Sieben Privatpersonen und ein Verein hatten deshalb Eilanträge beim Verwaltungsgericht (VG) Schwerin eingereicht. Sie wollten zum Beispiel, dass der Staat Hilfe von Privatleuten annimmt, die diese ihm angeboten haben. So hatten etwa spezialisierte Baggerfahrer vorgeschlagen, den Wal freizubuddeln. Der Mediamarkt-Gründer Walter Gunz will die Aktion finanzieren und hat laut Bild auch das Gerichtsverfahren unterstützt.

Das Gericht hat alle diese Anträge jedoch abgelehnt, es fehle an der Antragsbefugnis. Die Anträge seien damit schon unzulässig, wie eine Sprecherin des Gerichts auf LTO-Anfrage mitteilte. Alle Anträge seien darauf gerichtet gewesen, Rettungsmaßnahmen für den von Medien "Timmy" getauften Wal zu ergreifen.

Im Wortlaut richteten sich die Anträge etwa darauf, "insbesondere das vorliegende Hilfsangebot der spezialisierten Fachkräfte (…) zur Bergung des Tieres aus der Schlamm-/Sandbank unverzüglich anzunehmen und deren Einsatz zuzulassen". Ein anderer Antrag zielte darauf ab, "eine aktuelle, fachlich fundierte und ermessensfehlerfreie Entscheidung über geeignete Maßnahmen zur Abwendung oder erheblichen Reduzierung des Leidens des vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwals zu treffen, unter vollständiger Einbeziehung der gegenwärtigen tatsächlichen Lage sowie unter Prüfung aller realistisch in Betracht kommenden Rettungs-, Bergungs- oder sonstigen Interventionsmaßnahmen." Ein anderer Antragsteller forderte, "Maßnahmen zu ergreifen, um den vor der Insel Poel befindlichen Buckelwal aus seiner gegenwärtigen Gefahrenlage zu befreien und ihm das Erreichen freien, tiefen Wassers zu ermöglichen."

Leiden des Wals müsste subjektive Rechte seiner Fans beeinträchtigen

Um Aussicht auf Erfolg zu haben, hätten die Personen in ihren Anträgen grundsätzlich darlegen müssen, warum sie selbst einen Anspruch darauf haben, dass die Behörden Rettungsmaßnahmen vornehmen beziehungsweise die ihnen angebotene Durchführung von Rettungsmaßnahmen erlauben. Ein solches subjektives Recht sei für die alle Antragsteller aber weder aus tierschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen oder gefahrenabwehrrechtlichen Vorschriften noch aus der Verfassung ableitbar, wie eine Gerichtssprecherin gegenüber LTO erklärte.

Auch den Antrag eines Vereins hat das VG Schwerin abgelehnt, weil in seinem Fall ebenfalls kein subjektives Recht auf behördliche Walrettung ersichtlich sei. Auch komme für die Organisation die Erhebung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht. Aktuell gibt es noch zwei weitere offene Eilverfahren von gemeinnützigen Tierschutzvereinen. Dort warte man noch auf Rückmeldungen durch die Antragssteller zu offenen Fragen.

Mecklenburg-Vorpommern hat keine Verbandsklage im Gesetz

Im deutschen Recht sind Tiere keine Rechtssubjekte, sondern nur durch die Rechtsordnung "mitgeschützt". Menschen könnten staatliche Maßnahmen nur dann gerichtlich erzwingen, wenn sie durch die Notlage eines Tieres in eigenen Rechten betroffen wären. 

Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz stellen Verbandsklagen dar. Organisationen können auch strukturelle Missstände ohne eigene Betroffenheit vor Gericht bringen. Sie machen sozusagen die Betroffenheit der Allgemeinheit justiziabel. Das können zum Beispiel Vorschriften zu Tierversuchen sein oder Haltungsbedingungen für Nutztiere. Auf konkrete Rettungsmaßnahmen im Einzelfall zielt das Instrument der Verbandsklage aber nicht ab. In gut der Hälfte der Bundesländer ist die Verbandsklage durch Gesetz vorgesehen, in Mecklenburg-Vorpommern nicht.

Wäre "Timmy" in Florida gestrandet, könnten Tierschützer sich dort womöglich mehr Hoffnungen machen. Zumindest einen interessanten Rechtsfall zu Gericht zu bringen. In den USA gibt es einzelne Gerichtsentscheidungen, dass etwa Gewässer von jedem Bürger aus Orange County vor Gericht vertreten werden können, wie Jula Zenetti vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig im LTO-Interview erläutert. Im Interview schlug sie vor, dass Umweltverbände als "eine Art Vormund oder Treuhänder die Rechte des Ökosystems geltend machen können". Tiere und Natur müssten dafür eine eigene Rechtspersönlichkeit zugesprochen werden. Begründet wird die Notwendigkeit von justiziablen Rechten der Natur zumeist mit einer Analogie zu Rechten und Klagebefugnis von Unternehmen. Eigenrechte der Natur sollen der rechtlichen Schlechterstellung der nichtmenschlichen Umwelt entgegenwirken und so zu einem höheren Schutzniveau beitragen. Entsprechende Initiativen laufen z.B. in Berlin für die Spree. Jüngst wagte ein Richter am Landgericht (LG) Erfurt den Schritt und erkannte in einem Dieselverfahren die "Natur" als Person an. 

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Bagger in der Bucht: Zeichnet sich noch ein Verfahren vor dem VG ab?

Was "Timmy" angeht, bleibt den Antragstellern noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen des VG Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einzulegen. Dass auf diesem Rechtsweg aber Rettungsmaßnahmen für den Wal erzwungen werden könnten, scheint nicht wahrscheinlich, weil es die Sache nicht wesentlich anders beurteilen dürfte als das VG. Daneben laufen Gespräche verschiedener Akteure mit den Behörden, wie dem Wal geholfen werden könnte. 

Das Umweltministerium des Landes und zahlreiche Experten halten das Tier für stark geschwächt und sehen auch am Montag keine Verbesserung seines Gesundheitszustands. Der verletzte Buckelwal liegt bereits seit dem 31. März in der Wismarbucht. Die bisher letzten Rettungsversuche waren am 1. April aufgrund des Gesundheitszustands des Tiers eingestellt worden, um den Wal in Frieden gehen zu lassen, wie Umweltminister Till Backhaus (SPD) mitteilte. Am vergangenen Samstag gab es noch einmal einen spontanen Mobilisierungsversuch, bei dem dem Wal eigene Gesänge vorgespielt wurden. Darauf reagierte Wal "Timmy" aber nicht mehr.

Am Montag soll der antragstellende Verein laut dem Ticker der Bild-Zeitung einen Bagger in die Bucht gebracht haben. Damit der zum Einsatz kommen kann, bräuchte es aber eine behördliche Erlaubnis. Die will sich der Verein laut Bild nun erstreiten und ein neues Verfahren vor dem VG anstrengen. Eine Gerichtssprecherin konnte ein solches Eilverfahren auf LTO-Nachfrage am Montagnachmittag nicht bestätigen. 

 

Anm. d. Red.: Der Beitrag wurde am 14.04.2026 um 15.50 Uhr um neu nachgelieferte Informationen zu zwei noch offenen Verfahren ergänzt.

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Recht auf Rettung?: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59708 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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