Bußgeldverfahren eingeleitet: Wahl­wer­bung der Grünen sorgt für Ärger

07.01.2025

Eine Stunde lang strahlt das Porträt von Grünen-Kanzlerkandidat Habeck übergroß vom Münchner Siegestor. Dann beendet die Polizei die Projektion. Die Aktion hat nun Folgen.

Eine offenbar nicht genehmigte Projektion mit einem Porträt des Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck auf das Münchner Siegestor hat nun ein Nachspiel. Die Polizei habe bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das die Stadt weiterführen werde, teilte das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München mit. “Wahlwerbung auf Denkmälern ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig”, betonte dieses. Die Grünen in Berlin äußerten sich zunächst nicht zu der Aktion.

Die Projektion hatte am Freitag eine Stunde lang ein Konterfei von Habeck mit grünem Hintergrund auf den zwischen 1843 und 1850 gebauten Triumphbogen geworfen, darunter die Schlagworte “Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort.”. Die Polizei ließ diese nach eigenen Angaben abschalten, weil die Verantwortlichen vor Ort keine Genehmigung der Stadt vorweisen konnten. Der Projektor befand sich dem Kreisverwaltungsreferat zufolge in einem geparkten Auto in der Nähe.

Verstoß gegen den Denkmalschutz?

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei gehören die Verantwortlichen zu einer Firma. Unklar sei aber, wer den Auftrag für die Projektion gegeben habe, sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums München. Die Grünen hatten zuvor eine Kampagne mit Projektionen von Habeck in verschiedenen deutschen Großstädten an Fassaden angekündigt. 

Das Bußgeldverfahren richtet sich nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats erst einmal an die Personen, die die Polizei vor Ort angetroffen hat. Im Raum stehen demnach unter anderem mögliche Verstöße gegen die Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt und den Denkmalschutz. Danach richte sich die Höhe des Bußgeldes.

Grüne: "Motiv in verschiedenen Städten zu sehen"

Die Grünen gingen auf das Bußgeldverfahren konkret nicht ein. Ein Sprecher erklärte in einem Statement gegenüber LTO: "In schwierigen Zeiten müssen wir in der Lage sein breite Bündnisse einzugehen. Wir dürfen nicht in Schwarz-Weiß-Denken verfallen sondern müssen ganz unterschiedliche Perspektiven verbinden. Das gilt unter demokratischen Parteien, das gilt aber auch in der Gesellschaft. Wir müssen zu Bündnissen zusammen wachsen. Als Bündniskanzler steht Robert Habeck genau dafür. Das Motiv ist an der Parteizentale in Berlin, digital und in verschiedenen Städten in Deutschland zu sehen."

CSU-Generalsekretär Martin Huber bezeichnete dagegen die Aktion auf der Plattform X als einen Skandal: “Völliger Größenwahn bei Robert Habeck und den Grünen: illegal ein Kulturdenkmal für selbstverliebte politische Botschaften nutzen ist eine neue Dimension grüner Arroganz.” 

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar statt. In Umfragen lagen die Grünen zuletzt bei 13 bis 14 Prozent.

dpa/eh/hs/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bußgeldverfahren eingeleitet: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56276 (abgerufen am: 12.02.2025 )

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