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Wahlrechtsreform: Das Warten geht weiter

01.07.2020

Der Plenarsaal im Bundestag

(c) stock.adobe.com - katatonia

Eigentlich sollte am Freitag im Bundestag über die Wahlrechtsreform abgestimmt werden, die Koalitionsparteien verhinderten dies aber, indem sie die Beratungen hierzu nicht abschlossen. Die Opposition ist empört.

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Mit der Rekordgröße von 709 Abgeordneten ist der Bundestag um einiges größer, als vom Bundeswahlgesetz eigentlich vorgesehen. Um zu verhindern, dass das Parlament bei den nächsten Wahlen noch weiter anwächst und seine Funktion beeinträchtigt wird, arbeitet man in Berlin an einer entsprechenden Reform.

Doch nun wird der Bundestag am Freitag nicht wie geplant über den gemeinsamen Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linken für eine Wahlrechtsreform abstimmen. Das wurde unmöglich, weil sich CDU/CSU und SPD am Mittwoch im Innenausschuss weigerten, die Beratungen darüber abzuschließen. Das Thema sei von der Tagesordnung genommen worden, weil es angeblich noch Beratungsbedarf gegeben hätte, berichteten FDP, Grüne und Linke anschließend übereinstimmend.

Die Oppostion kritisiert das: "Wir haben dafür null Verständnis", sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. Der Entwurf liege dem Bundestag seit 2019 vor, Sachverständige hätten ihn in einer Anhörung für fair und verfassungsgemäß erklärt. "Uns läuft die Zeit davon." Die drei Fraktionen würden nun versuchen, über einen Geschäftsordnungsantrag am Freitag doch noch eine Abstimmung zu erzwingen. "Wir werden den Koalitionspartnern diese Handlungsunfähigkeit nicht einfach durchgehen lassen."

Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle sagte, die Koalitionsfraktionen hätten bereits zum siebten Mal eine Abstimmung über den Gesetzentwurf verhindert: "Das, was die große Koalition sich beim Wahlrecht leistet, ist eine Farce." Kuhle wies auch den Vorschlag der Unionsfraktion vom Vortag zurück: "Es ist zu spät, es ist zu wenig und es ist zu unambitioniert."

Friedrich Straetmanns von der Linken warf der Union vor, sie habe sich bislang nie ernsthaft mit dem Thema befasst: "Wer gestern erstmals über das Wahlrecht vertieft in der Fraktion redet, der zeigt schon durch das Nichthandeln, dass er eigentlich gar kein Interesse an einer Wahlrechtsreform hat." 

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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Wahlrechtsreform: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42064 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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