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Koalition will Ausschluss betreuter Menschen abschaffen: Das ink­lu­sive Wahl­recht kann kommen

13.03.2019

Wahlurne

© beeboys - stock.adobe.com

Seit Jahren schon sollen die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen abgeschafft werden. Ein Urteil des BVerfG brachte die Koalition nun zum Handeln – für das "vornehmste Recht im demokratischen Staat."

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Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, Hürden im Wahlrecht für Behinderte abzubauen. Die im Bundeswahlgesetz (BWahlG) und im Europawahlgesetz bestehenden Wahlrechtsausschlüsse würden aufgehoben, heißt es in einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

"Wir freuen uns, dass die Union nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten", sagte der zuständige Berichterstatter auf SPD-Seite, Matthias Bartke, dem RND.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag die Beendigung dieser Ausschlüsse vereinbart. Seit Wochen verhandelte die Koalition hinter den Kulissen. Nach § 13 Nr. 2 und 3 des BWahlG ist bislang von Wahlen ausgeschlossen, wer seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und deshalb in allen Bereichen einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen hat. Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am 21. Februar 2019 den Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen für verfassungswidrig erklärt, weil das "vornehmste Recht im demokratischen Staat" nicht per se ausgeschlossen werden dürfe. Der Gesetzentwurf der Koalition soll laut RND zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Er würde somit noch nicht für die Europawahl Ende Mai gelten. Am Freitag berät auch der Bundestag über das Thema.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Koalition will Ausschluss betreuter Menschen abschaffen: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34351 (abgerufen am: 06.10.2026 )

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