Seit 70 Jahren ist es gängige Praxis, dass man die CDU in Bayern nicht wählen kann. Sehr zum Unmut von Rainer und Christine Roth, einem Anwaltspaar aus Nürnberg. Nach mehreren Rückschlägen wenden sie sich nun erneut an das BVerfG.
Die Parteien CDU und CSU sind im Bundesgebiet jeweils nur eingeschränkt wählbar. Die CDU kann überall gewählt werden, nur nicht in Bayern. Umgekehrt ist der Gang zur Urne zugunsten der CSU nur in Bayern möglich. Dadurch sehen sich die Rechtsanwälte Rainer und Christine Roth in ihrem verfasssungsrechtlich garantierten Wahlrecht verletzt. Sie argumentieren, dass das Wahlergebnis der vergangenen Bundestagswahl anders ausgefallen wäre, wenn die Schwesterparteien im gesamten Bundesgebiet wählbar gewesen wären.
Mit ihrem aktuellen Eilantrag richtet sich das Anwaltspaar zum zweiten Mal an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Anwälte wollen erreichen, dass das BVerfG den Bundestag verpflichtet, zeitnah über ihren eingelegten Antrag auf Wahlprüfung zu entscheiden. Sie befürchten, dass die aktuelle Legislaturperiode keine vier Jahre bestehen bleibt, sondern aufgrund der anhaltenden Meinungsverschiedenheiten, insbesondere im Asylstreit, vorher ein Ende finden könnte. In diesem Fall wäre der von ihnen angestrengte Antrag jedoch gegenstandslos. Der Antrag liegt dem Bundestag bereits seit November vergangenen Jahres vor, eine Entscheidung fällte das Parlament noch nicht.
Das Anwaltspaar ist der Ansicht, dass die Wahlorgane und der Bundestag diese Art der Parteiabsprachen zu Unrecht dulden. Denn so werde es Wählern mit Wohnsitz in Bayern unmöglich gemacht, die CDU zu wählen. Vielmehr werde man gezwungen, die CSU zu wählen, wenn man die CDU unterstützen wolle.
tik/LTO-Redaktion
CDU in Bayern wählbar machen: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29383 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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