Gerade mal für eine Wahl wurde das von der Ampel-Koalition geänderte Bundestagswahlrecht angewandt. Nun soll es wieder reformiert werden. Die dazu vorgesehene Kommission gibt es jetzt schon mal.
Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Kommission zur Reform des Bundestagswahlrechts kann ihre Arbeit aufnehmen. Nach dpa-Informationen haben beide Regierungsfraktionen ihre Mitglieder dafür benannt. CDU und SPD schicken jeweils vier und die CSU zwei Abgeordnete in das Gremium, das eine erneute Änderung des erst 2023 beschlossenen Wahlrechts ausarbeiten soll.
Laut Koalitionsvertrag soll die Kommission die umstrittene Reform von 2023 evaluieren und noch in diesem Jahr Änderungsvorschläge unterbreiten. Künftig soll gewährleistet sein, dass jeder Bewerber, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen bekommt, auch in den Bundestag einziehen kann. Dies war bei der vergangenen Bundestagswahl in 23 Wahlkreisen nicht der Fall gewesen. Das sorgte bei der Union, die davon hauptsächlich betroffen war, für erhebliche Verärgerung.
Kommission soll auch Wahlalter 16 prüfen
Im Koalitionsvertrag steht außerdem, dass es unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe des Bundestags von 630 Abgeordneten bleiben solle. Geprüft werden soll auch, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden sollte. Letzteres hat die Union bislang abgelehnt.
Die CDU-Mitglieder in der Kommission werden der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Steffen Bilger sowie die Abgeordneten Catarina dos Santos-Wintz, Michael Brand und Andreas Jung sein. Die CSU wird mit Innenminister Alexander Dobrindt und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann vertreten sein. Die SPD schickt die Abgeordneten Johannes Fechner, Sebastian Hartmann, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sowie die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser in die Kommission.
Scharfe Kritik aus der Union an Ampel-Wahlrechtsreform
Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP erreichten es mit ihrer Wahlrechtsreform von 2023, die erstmals bei der Wahl im vergangenen Februar griff, den Bundestag von 736 auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Sie schafften Überhang- und Ausgleichsmandate ab, die das Parlament zuvor immer stärker aufgebläht hatten.
Eine Folge, die einige als Nachteil empfinden, war: Wenn es für ein Direktmandat, das ein Kandidat über die Erststimmen errang, keine Zweitstimmendeckung seiner Partei gab, dann zog er nicht in den Bundestag ein.
Auf diese Weise gingen bei der Bundestagswahl im Februar 23 Wahlkreissieger leer aus. Betroffen waren 15 Politikerinnen und Politiker der CDU und drei der CSU, außerdem vier der AfD und eine erfolgreiche Kandidatin der SPD. Drei Wahlkreise in Baden-Württemberg und einer in Hessen sind jetzt sogar überhaupt nicht mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten.
Vor allem die CSU hatte gegen das neue Wahlrecht massiv gewettert. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder bezeichnete es sogar als "massive Manipulation" und "absolut verfassungswidrig". Er wurde aber vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eines Besseren belehrt. Der Zweite Senat erklärte das Wahlrecht für weitgehend verfassungskonform und nahm lediglich an einer Stelle eine Korrektur vor.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Hubig, Dobrindt und Faeser sind dabei: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58232 (abgerufen am: 14.01.2026 )
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