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Nach Entwurf der Ampel-Koalition: Kritik an Unions-Vor­stoß für Wahl­rechts­re­form

20.01.2023

Bundestag

Der Bundestag muss kleiner werden - aber wie? Foto: Mirko - stock.adobe.com

Die Diskussion über eine Wahlrechtsreform nimmt Fahrt auf. Jüngst hatte die Ampel-Koalition dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, woraufhin die Union schnell verfassungsrechtliche Zweifel anmeldete und jetzt ihrerseits einen anderen Vorschlag präsentiert.

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Die von der Unionsfraktion signalisierte Gesprächsbereitschaft zur Wahlrechtsreform wird in den Reihen der Ampel-Koalition begrüßt, ihr dazu vorgelegter Vorschlag aber als zu einseitig zurückgewiesen. Dieser enthalte unausgeglichene Überhangmandate, von denen die meisten aktuell an die Union fallen würden, sagte der FDP-Obmann in der Wahlrechtskommission des Bundestags, Konstantin Kuhle, der dpa. "Eine Einigung wird umso wahrscheinlicher, je weniger CDU und CSU auf einer Sonderbehandlung für die eigene Partei beharren."

Die Ampel-Fraktionen hatten am Sonntag einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem Überhang- und Ausgleichsmandate komplett gestrichen werden. Diesen hatte die Union, vor allem die CSU, die von dieser Regelungbesonders stark profitiert, scharf zurückgewiesen und kündigte bereits einen Gang zum Bundesverfassungsgericht an.

Im Streit über die Verkleinerung des Bundestags schlägt die Spitze der Unionsfraktion der Ampel jetzt vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu reduzieren. Damit würde auch die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate deutlich sinken. "Ebenfalls denkbar ist, dass bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen bleiben", heißt es in einem sogenannten "Blitz-Briefing" der Fraktionsspitze an die Abgeordneten. Dies würde die Größe des Bundestags ebenfalls reduzieren.

Bundestag so groß wie nie zuvor

Auch die sogenannte Grundmandatsklausel möchte die Union ändern. Bislang reichen einer Partei drei gewonnene Direktmandate, um auch dann entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzuziehen, wenn sie an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Die Unionsspitze schlägt nun vor, diese Schwelle auf fünf Direktmandate hochzusetzen. Das würde die Linke benachteiligen, die bislang von alten Regelung profitiert hat.

Das Briefing der Führung der Unionsfraktion liegt der dpa in Berlin vor. Zuerst hatten das Medienhaus Table.Media und die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Der Vorschlag überrascht, weil die Union in der Wahlrechtskommission ein ganz anderes Modell präsentiert hatte. Begründet wird dies nun damit, dass erste Gespräche mit den Ampel-Fraktionen gezeigt hätten, dass dort offenkundig keine Bereitschaft bestehe, über dieses Modell ernsthaft zu beraten. In der Vergangenheit hatte die Union auch eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise in größerem Umfang vehement abgelehnt.

Ziel einer Reform ist es, den auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder auf seine Normgröße von 598 Abgeordneten zu bringen. Dass das Parlament bei der Wahl 2021 so groß wie noch nie zuvor wurde, liegt an den vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

Der FDP-Wahlrechtsexperte Kuhle sagte nun der dpa: "Es wäre ein großer Gewinn für die Demokratie, wenn ein neues Wahlrecht gemeinsam mit der Union beschlossen würde." Ihre Gesprächsbereitschaft sei ein "wichtiges Zeichen". Der vorgelegte Vorschlag bevorzuge jedoch die Unionsfraktion einseitig.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Nach Entwurf der Ampel-Koalition: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50842 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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