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Waffentransporte nach Mexiko: Pro­zess um Heckler & Koch geht vor den BGH

28.02.2019

Maschinenpistole von Heckler & Koch

André Gustavo Stumpf auf flickr.com, CC BY 2.0

Tausende Waffen Sturmgewehre und Maschinenpistolen von Heckler & Koch werden an Orten eingesetzt, an die sie niemals hätten gelangen dürfen. Das LG Stuttgart sprach dazu in der vergangenen Woche ein Urteil. Das letzte Wort hat aber der BGH.

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Das Verfahren um die umstrittenen Waffentransporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko geht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Nicht nur die beiden verurteilten ehemaligen Mitarbeiter, auch die Staatsanwaltschaft sowie der Waffenhersteller als Nebenbeteiligter hätten Revision gegen das Urteil von vergangener Woche eingelegt, teilte das Landgericht Stuttgart auf Anfrage am Donnerstag mit. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4.500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko landen konnten, obwohl sie dorthin nicht hätten geliefert werden dürfen.

Zwei frühere Mitarbeiter waren zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich ein früherer Vertriebsleiter an der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen beteiligt hat. Eine ehemalige Sachbearbeiterin habe sich der Beihilfe schuldig gemacht. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Haftstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert.

Drei weitere Angeklagte - zwei ehemalige Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsleiter - waren freigesprochen worden. Nach dem Urteil hätte von Heckler & Koch 3,7 Millionen Euro eingezogen werden sollen. Das wäre für das Unternehmen bei einem Jahresumsatz von gut 200 Millionen Euro eine durchaus relevante Summe.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Waffentransporte nach Mexiko: Prozess um Heckler & Koch geht vor den BGH . In: Legal Tribune Online, 28.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34147/ (abgerufen am: 16.08.2022 )

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