Die Waffenruhe in Gaza nimmt die Bundesregierung zum Anlass, den Genehmigungsstopp für Rüstungsgüter aus dem Sommer rückgängig zu machen. Dabei hatte das VG Berlin damit gerade erst die Abweisung zweier Waffenlieferungsklagen begründet.
Nach dreieinhalb Monaten hebt die Bundesregierung die wegen des Gaza-Kriegs verhängten Beschränkungen für Rüstungsexporte nach Israel wieder auf. Diese Entscheidung gelte ab dem 24. November, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius der dpa.
Er begründete die Aufhebung unter anderem mit der seit dem 10. Oktober geltenden Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas, die sich "in den letzten Wochen stabilisiert" habe. Außerdem nannte er die Bemühungen um einen dauerhaften Frieden und der verstärkten humanitären Hilfe im Gazastreifen. Die Bundesregierung werde bei den Rüstungsexporten nun "generell wieder zur Einzelfallprüfung zurückkehren und auf die weiteren Entwicklungen reagieren".
Kornelius betonte, dass sich Deutschland gleichzeitig weiterhin für einen dauerhaften Frieden in der Region einsetzen und sich bei der Versorgung der Menschen in Gaza und beim Wiederaufbau engagieren werde.
Israel braucht Motoren für Merkava-Panzer
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am 8. August angeordnet, dass vorerst keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel mehr genehmigt werden, die im Gaza-Krieg verwendet werden können. Er reagierte damit auf ein zunehmend aggressives Vorgehen der israelischen Streitkräfte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung zwar ihre Kritik an der Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu schrittweise verschärft, aber auf Sanktionen verzichtet. Es hatte sich nur um einen Stopp neuer Genehmigungen gehandelt, nicht um einen Stopp bereits genehmigter Exporte.
Nun kehrt die Bundesregierung wieder zu ihrer früheren Praxis zurück. "Die Ankündigung vom 8. August zur Exportpraxis für bestimmte Rüstungsgüter gilt angesichts der veränderten Umstände nicht fort", erklärte Kornelius. Das bedeutet aber nicht, dass alle Anträge positiv beschieden werden. Die Bundesregierung prüft jeden Einzelfall.
Kriegswaffenexporte hat die Bundesregierung schon seit Ende 2023 nicht mehr genehmigt, die Ausfuhr sonstiger Rüstungsgüter nicht mehr seit dem vergangenen Frühjahr. Es ist davon auszugehen, dass Israel nun wieder Getriebe für ihre Merkava-Panzer beziehen kann, die von der deutschen Firma Renk produziert werden. Diese stuft die Bundesregierung als sonstige Rüstungsgüter ein. Ihre Genehmigung unterliegt damit nicht der doppelten Exportkontrolle nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz, in der Praxis werden aber auch einfache Rüstungsexporte nach Israel im Bundessicherheitsrat besprochen und entschieden. Dieses Gremium setzt sich aus dem Bundeskanzler und den relevanten Ministern zusammen; beteiligt sind in der Regel die Ressorts Wirtschaft, Verteidigung und Außenpolitik.
Israel ist bei Rüstungsexporten ein Sonderfall
Eigentlich untersagen die Exportrichtlinien der Bundesregierung generell die Lieferung von Rüstungsgütern in Kriegs- und Krisengebiete. Es gibt aber Ausnahmen. Dazu zählt die Unterstützung der Ukraine im Abwehrkampf gegen die russischen Angreifer und auch Israel ist ein Sonderfall. Wegen der Ermordung von sechs Millionen Juden in Europa unter deutscher Nazi-Herrschaft gilt die Sicherheit Israels für Deutschland als Staatsräson. Deswegen wird beispielsweise auch der Export von U-Booten nach Israel mit Steuergeldern subventioniert.
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte die Bundesregierung die Rüstungsexporte nach Israel zunächst sogar verstärkt, um Solidarität zu zeigen. Die Regierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) erteilte bis zu ihrer Ablösung am 6. Mai 2025 Exportgenehmigungen im Wert von fast einer halben Milliarde Euro. Auch die schwarz-rote Regierung von Merz erlaubte die Ausfuhr militärischer Ausrüstung nach Israel weiter, aber nur in geringem Umfang.
Lieferungen sind Fall für die Justiz
Die deutschen Rüstungsexporte sind seit geraumer Zeit auch ein Fall für die Gerichte. Beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist eine Klage von Nicaragua anhängig, das Deutschland u.a. der Beihilfe zum Völkermord beschuldigt.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erst in der vergangenen Woche Klagen mehrerer Palästinenser gegen die Waffenlieferungen als unzulässig abgewiesen. Wie LTO berichtete, fehlte den beiden Klagen nach Auffassung der Richter das Rechtsschutzbedürfnis. Dies begründete die Kammer u.a. mit der veränderten Sachlage seit Beginn des Gaza-Kriegs. Auch hier spielte der Exportstopp eine maßgebliche Rolle.
Bereits im Eilverfahren waren die Kläger vor dem Berliner VG gescheitert. Das gleiche Schicksal traf mehrere Antragsteller in Frankfurt, wo das für die Genehmigung sonstiger Rüstungsgüter zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seinen Sitz hat. Die gegen die Auslieferung von Renk-Panzergetrieben gerichteten Eilanträge wies erst das dortige VG und sodann des hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel ab. Dagegen haben die Antragsteller im Oktober Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die LTO berichtete.
dpa/mk/LTO-Redaktion
Wegen Waffenruhe in Gaza: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58643 (abgerufen am: 15.12.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag