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BGH-Urteil zum Schwarzkieferstreit: Nachbar darf über­hän­gende Äste abschneiden

11.06.2021

Eine Schwarzkiefer (Symbolbild)

Wlodzimierz - stock.adobe.com

Wenn ein Baum die gute Nachbarschaft stört: Überhängende Äste dürfen im Wege des Selbsthilferechts abgeschnitten werden, hat der BGH im Schwarzkieferstreit entschieden, der nun noch einmal das LG Berlin beschäftigen wird.

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Ein Nachbar darf Äste eines Baumes abschneiden, die in seinen Garten hineinragen. Dies gilt selbst dann, wenn ein Baum dadurch absterben könnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob insoweit ein Urteil des Landgerichts (LG) Berlin auf und hat die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen (Urt. v. 11.06.2021, Az. V ZR 234/19).

Damit unterlag vor dem für das Nachbarrecht zuständigen V. Zivilsenat des BGH ein Grundstückeigentümer, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine 15 Meter hohe Schwarzkiefer vom Nachbarn beschnitten wird. Er hatte argumentiert, dass der Baum dann nicht mehr stabil stehe oder sogar absterben könne.

Die Äste der Schwarzkiefer ragen seit mindestens 20 Jahren auf das Nachbargrundstück hinüber. Von den herabfallenden Nadeln und Zapfen sah sich der beklagte Nachbar gestört und forderte den letztlich klagenden Grundstückseigentümer deshalb dazu auf, die Äste der Kiefer zurückzuschneiden. Weil der der Aufforderung aber nicht nachkam, legte der von Nadeln und Zapfen berieselte Nachbar selbst Hand an und schnitt die Äste ab.

Der V. Zivilsenat stellte fest dazu, dass das Selbsthilferecht des beklagten Nachbarn aus § 910 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keiner Verhältnismäßigkeits- oder Zumutbarkeitsprüfung unterliege. Weiterhin liege die Verantwortung zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Baumes beim Eigentümer, so der BGH. Das LG wird damit nun zu klären haben, ob der Nachbar, der die Äste letztlich abgeschnitten hatte, durch den Überhang in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird.

Bereits 2019 urteilte der BGH, dass § 910 BGB grundsätzlich auch mittelbare Folgen wie Nadeln und Zapfen umfasse. Eine mögliche Einschränkung des Selbsthilferechts sieht der BGH indes da, wo naturschutzrechtliche Regelungen wie Baumschutzssatzungen oder -verordnungen einschlägig sind.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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BGH-Urteil zum Schwarzkieferstreit: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45178 (abgerufen am: 13.02.2026 )

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