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6891

AGB mit Mängeln: Verbraucherzentrale verklagt Google und iTunes

21.08.2012

Aus Sicht der Verbraucherschützer sind große Teile der Nutzungsbestimmungen der Betreiber von App-Vertriebsportalen rechtswidrig. Der Verband hat nun nach eigenen Angaben zehn Abmahnungen versandt und gegen Google und iTunes vor dem LG Berlin Klage erhoben.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beanstandete je 25 AGB-Klauseln von Google und iTunes. Auch Samsung, Nokia und Microsoft wurden abgemahnt. Besonders die Länge der Vertragsbedingungen beurteilen die Verbraucherschützer kritisch. So seien die Bedingungen bei iTunes 21 DIN A4-Seiten lang und fast ohne Nummerierung sowie in Schriftgröße 9 gehalten. Dies verhindere, dass Verbraucher die AGB in vollem Umfang wahrnehmen und begreifen.

Einige der Formulierungen sind dem vzbv zufolge außerdem nicht verständlich, nicht nachvollziehbar oder schränkten sogar Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher ein. So verwendete Google etwa unbestimmte Begriffe wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen". Microsoft und Nokia behielten sich zudem vor, Inhalte beziehungsweise den Zugriff auf den Dienst nach eigenem Ermessen zu beschränken.

vzbv/tko/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

AGB mit Mängeln: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6891 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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