Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen: VW lehnt Unter­las­sung­s­er­klärung ab

28.10.2021

Im September nahmen die DUH und Greenpeace erste juristische Schritte vor, um deutsche Konzerne zu mehr Umweltschutz zu verpflichten. BMW und Mercedes hatten die Unterlassungserklärungen abgelehnt, jetzt folgte VW.

Als dritter Autobauer wehrt sich VW gegen die Forderung von Umweltverbänden nach einem erzwungenen Verbrennerausstieg bis 2030. "Volkswagen wird die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben", heißt es in einem VW-Schreiben an Greenpeace vom Donnerstag, das der dpa vorliegt. Für das geplante Vorgehen mit Klimaklagen habe der Konzern kein Verständnis.

Anfang September hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace juristische Schritte gegen vier deutsche Konzerne eingeleitet, um sie zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. BMW, Mercedes-Benz und VW sowie dem Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea wurden Unterlassungsschreiben zugeleitet. Damit wollen die Organisationen erreichen, dass die Autokonzerne bis 2030 unter anderem den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor stoppen. Wintershall Dea soll spätestens ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr erschließen.

Schon BMW und Mercedes hatten erwartungsgemäß die Unterlassungserklärung abgelehnt. Die DUH verklagte die beiden Autobauer daher vor den Landgerichten München und Stuttgart. "Wir werden ein Ende von Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 auf dem Klageweg durchsetzen", hatte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch Ende September gesagt. Die beiden Hersteller verweisen auf ihre Schritte für mehr Klimaschutz. Gleiches gilt für Wintershall Dea, hier legte die DUH ebenfalls Klage ein. Dabei bezog sie sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, mit dem es das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.).

VW hatte bis Ende Oktober Zeit, die geforderte Erklärung abzugeben. "Wir werden nun die nächsten Schritte von Greenpeace abwarten und uns mit einer möglichen Klage mit der gebotenen Ernsthaftigkeit auseinandersetzen", sagte eine VW-Sprecherin. Das Unternehmen betonte, sich klar zum Pariser Klimaabkommen bekannt zu haben und spätestens 2050 bilanziell CO2-neutral sein zu wollen. Es sei zudem Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz zu gestalten. Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne Unternehmen sind aus VW-Sicht nicht richtige Weg, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen: VW lehnt Unterlassungserklärung ab . In: Legal Tribune Online, 28.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46491/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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