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Vorläufiges Ermittlungsergebnis der EU-Kommission: Wohl ille­gale Preis­ab­spra­chen bei VW, Daimler und BMW

05.04.2019

Zwei Männer im Anzug geben sich die Hand

© buritora - stock.adobe.com

Die deutschen Autobauer haben es dieser Tage nicht leicht, nun geht die EU-Kommission von illegalen Absprachen aus. Trotz der im Raum stehenden Milliardenbußgelder scheint aber niemand wirklich beunruhigt zu sein.

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Die Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Dies teilte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel auf Basis eines vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen mit.

Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei verschiedenen Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen - obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilte die Kommission weiter mit. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre das ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht.

Sowohl Daimler als auch Volkswagen stellten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf die sogenannte Kronzeugenregelung. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im Gegenzug muss das Unternehmen aber als erster offenlegen, dass es mit anderen Unternehmen zu illegalen Preisabsprachen kam.

Autobauer zeigen sich gelassen

Womöglich ist das der Grund, warum sich die Autobauer keine ernsten Sorgen wegen der Ankündigung aus Brüssel zu machen scheinen. So rechnet Daimler etwa trotz der Kartellvorwürfe nicht mit einer Bußgeldverhängung. "Daimler hat frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert und erwartet in dieser Sache deshalb kein Bußgeld", teilte der Autobauer am Freitag mit.

VW kündigte an, die vorläufigen Ergebnisse zunächst zu prüfen. Erst nach Auswertung der Untersuchungsakte werde man sich äußern, teilte der Konzern mit. Nach VW-Einschätzung erkennt die Kommission "grundsätzlich an, dass Kooperationen zwischen Herstellern zu technischen Fragen in der Automobilindustrie weltweit üblich sind."

Sollte weder für VW noch für Daimler die Kronzeugenregelung gelten, bei der es entscheidend darauf ankommt, wer das Kartell als erstes anzeigt, drohen im schlimmsten Fall Strafzahlungen in Höhe von zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Vorläufiges Ermittlungsergebnis der EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34773 (abgerufen am: 14.12.2025 )

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