Vorratsdatenspeicheung: Kritik der Polizei und Richter am Eckpunktepapier des BMJ

18.01.2011

Polizei und Richterbund kritisieren den heute vorgestellten Kompromissvorschlag der liberalen Justizministerin zur Vorratsdatenspeicherung als ineffektiv. Das anlassbezogene Einfrieren bereits vorhandener Verkehrsdaten und die eng befristete Speicherung von Verkehrsdaten, um Bestandsdatenauskünfte zu bestimmten Zwecken zu ermöglichen, reichten zur Bekämpfung zum Beispiel von Kinderpornografie nicht aus.

Heute stellt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihr am Montag veröffentlichtes Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet vor.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), Christoph Frank, sagte am Dienstag der "Neuen Osnabrücker Zeitung", dass der Ansatz eines schnellen Einfrierens von Telefon- und Internetverbindungsdaten weitgehend ins Leere laufe. Aus seiner Sicht sei eine mehrmonatige Speicherfrist für Verbindungsdaten unverzichtbar.

Die Ministerin will es Polizei und Staatsanwaltschaft nur in Ausnahmefällen ermöglichen, das routinemäßige Löschen von Daten bei Telekommunikationsfirmen zu verhindern.

Dieser Vorschlag wird auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft kritisiert. Ihr Vorsitzender Rainer Wendt forderte in der Dienstagsausgabe der "Augsburger Allgemeinen" eine striktere Neuregelung. In vielen Bereichen sei eine effektive Verbrechensbekämpfung kaum mehr möglich, seit das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt hat. "Im Bereich der Kinderpornografie ist die Täterermittlung massiv eingebrochen", sagte Wendt.

Nach dem Willen Leutheusser-Schnarrenbergers soll das "Einfrieren" von Daten nur bei einem "hinreichendem Anlass" möglich sein. Gemeint sind Hinweise auf eine Straftat, zu deren Aufklärung die Daten dann später per Richterbeschluss "aufgetaut" und genutzt werden könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen im März gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden. Die Koalitionspartner Union und FDP streiten seit Monaten vehement über eine Neuregelung. Währenddessen wird auch auf EU-Ebene die Richtlinie 2006/24/EG
vom 21. Dezember 2007 weiterhin diskutiert, die vom Europäischen Gerichtshof noch nicht auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-Menschenrechtscharta überprüft wurde.

 

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dpa/tko/LTo-Redaktion

Zitiervorschlag

Vorratsdatenspeicheung: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2355 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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