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Vorratsdatenspeicherung: Generalstaatsanwälte diskutieren die Konsequenzen des Urteils des BVerfG

age/LTO-Redaktion

14.05.2010

Nach dem Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung berieten die Generalanwälte über dessen Konsequenzen für laufende wie auch für mögliche Wiederaufnahmeverfahren und Möglichkeiten des gemeinsamen Vorgehens.

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Auf der diesjährigen Arbeitstagung der Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte der Bundesrepublik Deutschland sowie der Generalbundesanwältin und Vertretern oberster Staatsanwaltschaften aus den europäischen Nachbarländern waren vor allem über die beweisrechtlichen Folgen der Entscheidung Gegenstand der Diskussion.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 02. März 2010 sei strafrechtlich von hoher Bedeutung. "Die Messlatte für die Speicherung und Verwendung von Verkehrsdaten ist durch das Urteil höher gelegt worden. Die Richter haben den Schutz der Telekommunikationsdaten ausgebaut und den Schutzbereich der Grundrechte dem Internetzeitalter angepasst", so die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder (CDU).

Zwar diene das Urteil laut Kuder der Klarstellung, dennoch sei noch offen, in welchem Umfang auch die von den Telekommunikationsanbietern bereits gespeicherten und übermittelten, aber von den Strafverfolgungsbehörden noch nicht ausgewerteten Daten nach der Entscheidung des BVerfG zu vernichten sind. Ebenso unklar sei, in welchem Umfang ein Beweisverwertungsverbot bestehe. Auch die sich ergebenden Kosequenzen für mögliche Wiederaufnahmeverfahren seien noch nicht abschliessend geklärt.

Generelle Einigkeit herrschte über die immer grösser werdende Bedeutung der Internetkriminalität und die Notwendigkeit europäischer Zusammenarbeit. "Wir freuen uns auch, dass es gute und regelmäßige Praxis geworden ist, dass die Vertreter oberster Staatsanwaltschaften aus Belgien, Frankreich, Luxemburg, Polen und Österreich an der Tagung der Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte teilnehmen. Das ist sowohl Zeichen als auch Voraussetzung für eine ausgezeichnete Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung in dem zusammenwachsenden europäischen Raum", bilanzierte Generalstaatsanwalt Trost.

Die Arbeitstagung der Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte wird seit 1949 regelmäßig ausgerichtet. Dieses Jahr findet sie nach 1994 zum zweiten Mal in Rostock statt.

 

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Vorratsdatenspeicherung: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/535 (abgerufen am: 20.01.2026 )

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