Der am Montag von der EU-Kommission vorgelegte Evaluierungsbericht zur Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie befeuert den Dauerstreit um eine Neuauflage in Deutschland weiter. Der DAV fordert die Bundesregierung zur Besonnenheit auf.
Selbst die EU bezweifle die Vereinbarkeit der Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta und wolle zum Ende des Jahres einen Korrekturentwurf vorlegen, so der Deutsche Anwaltverein (DAV). Daher mache eine nationale Regelung auf Grundlage der alten EU-Richtlinie keinen Sinn. Vielmehr müsse die Bundesregierung jetzt Einfluss auf die Neufassung der Richtlinie nehmen.
"Mit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung wäre es möglich, weitreichende Sozial- und Bewegungsprofile der Bürgerinnen und Bürger zu erstellen", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Nach Ansicht des DAV stellt die verdachtslose Speicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internetverkehrsdaten einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte dar.
Für die Speicherung personenbezogener Daten müsse es daher immer einen konkreten Anlass geben, ansonsten gäbe es keinen Schutz der Privatsphäre. Zudem kritisiert der DAV eine fehlende schlüssige Darlegung, wie durch die Überwachung von 500 Millionen Bürgern potenzielle Attentäter nur anhand ihrer Verkehrsdaten identifiziert werden können.
age/LTO-Redaktion
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Vorratsdatenspeicherung: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3071 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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