Die Liberalen treten damit einer Forderung des neuen Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CDU) entgegen.
Friedrich hatte am Montag auf eine "Mindestspeicherzeit" von sechs Monaten zur Kriminalitätsbekämpfung gepocht. Dies sehe auch eine entsprechende EU-Richtlinie vor. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verworfen; sie sah ebenfalls eine Frist von sechs Monaten vor.
Dieser Zeitraum ist aus Sicht der FDP zu lang. "Die Ermittlungsbehörden müssen sich daran gewöhnen, schnell und konsequent zu arbeiten und nicht auf Datenfriedhöfen zu suchen", so der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian Ahrendt am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Die für die Neuregelung zuständige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte zum Jahresbeginn einen Vorschlag präsentiert. Demnach sollen ohnehin bei den Telekommunikationsunternehmen vorhandene Daten beim "Anfangsverdacht" einer Straftat gesichert werden ("Quick Freeze").
Die Daten sollen für die Ermittlungen genutzt werden können, wenn ein Richterbeschluss vorliegt. Unionspolitiker lehnen dies aber als unzureichend ab. Friedrich hatte darauf verwiesen, dass Daten, die nicht vorhanden sind, auch nicht "eingefroren" werden könnten. Der Vorschlag der Justizministerin sei "nett gemeint", er helfe aber "leider gar nicht".
Am Dienstagabend kommen die Spitzen von Union und FDP im Kanzleramt zusammen, um über das strittige Thema zu beraten.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Vorratsdaten: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2949 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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