Bundesrat: Bun­des­re­gie­rung soll Verbot einer Voll­ver­sch­leie­rung prüfen

23.09.2016

 

Die Debatte um Burkas in Gerichten erhitzt die Gemüter. Mit Unterstützung aus dem Südwesten wollte Bayern am Freitag einen scharf formulierten Antrag im Bundesrat einbringen. Doch es kam anders.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot der Vollverschleierung in Gerichtsverfahren zu prüfen. In einer am Freitag verabschiedeten Entschließung "Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren" heißt es zur Begründung, Verfahren erforderten, dass die Beteiligten sich vor Gericht zu erkennen gäben und auch ihr Gesicht zeigten. Das Prozessrecht biete den Richtern zwar schon heute entsprechende Möglichkeiten, dies sicherzustellen. "Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu dieser Frage gibt es bisher aber nicht."

Dieser Prüf-Antrag Hamburgs und Schleswig-Holsteins macht einen ähnlichen, schärfer formulierten Antrag Bayerns hinfällig. Bayern wollte mit baden-württembergischer Unterstützung die Bundesregierung direkt auffordern, "gesetzlich zu regeln, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen." Wenn Richter einer Zeugin nicht ins Gesicht sehen könnten, sei es auch nicht möglich, deren Aussagen umfassend zu würdigen oder auch nur ihre Identität eindeutig zu klären.

Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) zeigte sich am Freitag in Berlin dennoch erfreut über die Entschließung des Bundesrats: "Das ist ein Signal, dass wir eine Vollverschleierung von Verfahrensbeteiligten in deutschen Gerichtssälen nicht dulden. Natürlich hätten wir uns von den anderen Bundesländern mehr Mut und Klarheit gewünscht, indem sie sich mit uns und Sachsen der bayerischen Initiative angeschlossen hätten." Immerhin sei jetzt klar, dass der Bund tätig werden und sicherstellen müsse, dass eine Vollverschleierung Verfahrensbeteiligter nicht möglich sein wird.

Zuletzt hatten mehrere Unions-Innenminister aus den Ländern ein pauschales Verbot der Vollverschleierung in Deutschland verlangt, was für hitzige Diskussionen sorgte. Sie nahmen davon jedoch Abstand. Stattdessen einigten sich die Innenressortchefs der Union auf den Ruf nach Verschleierungsverboten in Teilbereichen - etwa im öffentlichen Dienst, in Kindergärten, Schulen, Hochschulen, bei Passkontrollen, Demonstrationen oder in Gerichtssälen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesrat: Bundesregierung soll Verbot einer Vollverschleierung prüfen . In: Legal Tribune Online, 23.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20679/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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