Die Hoffnungen der Reformgegner, eine neue Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Volksentscheid zu stoppen, sind gescheitert: Zu wenig Menschen beteiligten sich an der Abstimmung.
Der Volksentscheid über die künftige Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist wegen einer zu geringen Beteiligung gescheitert. Wie Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes am Sonntagabend mitteilte, nahmen nur 23,7 Prozent der Stimmberichtigten an der Abstimmung teil. Zwar stimmten nach dem vorläufigen Ergebnis 83,2 Prozent bzw. 262.608 Wähler mit "Ja" und damit gegen die Reform. Notwendig wäre aber ein Drittel der Stimmberechtigten, also 444.443 Personen, gewesen. Aufgerufen waren rund 1,34 Millionen Menschen.
Die Reform sieht im Kern vor, dass es statt der bislang 21 nur noch zehn eigenständige Amtsgerichte gibt. Ein Großteil der Reform ist bereits umgesetzt. "Die Justiz von Mecklenburg-Vorpommern wird auf zukunftsfeste Beine gestellt", sagte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU). Das sei ein guter Tag für die Justiz und den rechtsuchenden Bürger. Die Menschen fänden die Reform richtig und wichtig. "Das haben sie mit ihrem klaren Nein entweder in Form des Fernbleibens oder bei der Abstimmung eindeutig gezeigt."
Mit Enttäuschung reagierten die Initiatoren - der Richterbund Mecklenburg-Vorpommerns und der Verein "Pro Justiz", dem Anwälte, Notare und Rechtspfleger angehören. Die Wege zu den Gerichten würden länger, sagte der Vorsitzende des Richterbunds in Mecklenburg-Vorpommern, Axel Peters. Das Ergebnis sehe man aber nicht als Niederlage. Rund 80 Prozent der Abstimmenden hätten für eine Aufhebung der Reform gestimmt. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Helmut Holter, hatte am Sonntagabend die Landesregierung kritisiert. Das Volksbegehren sei nicht am Willen der Menschen gescheitert, sondern an dem völlig realitätsfernen Quorum. Ob die Hürden für ein Gelingen des Volksentscheids über die Gerichtsreform zu hoch waren, wird nun diskutiert werden.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert eine Reform der Rahmenbedingungen für einen Volksentscheid. Angesichts allgemein sinkender Wahlbeteiligungen müßten auch die Rahmenbedingungen für Volksentscheide zur Diskussion stehen. "Im Grunde ist der Volksentscheid gewonnen. Es gab eine starke Unterstützung für die Gegner der Gerichtsstrukturreform", so Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident. "Die Landesregierung hat kaum Unterstützung für die Gerichtsschließungen erhalten", so der DAV-Präsident weiter.
dpa/age/LTO-Redaktion
Gegen Reform der Gerichtsstruktur: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16818 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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