25 Morde in Ruanda angeordnet?: Mut­maß­li­cher Völ­ker­mord-Mit­täter fest­ge­nommen

von Dr. Franziska Kring

01.07.2026

Mehr als 30 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda hat die Bundesanwaltschaft in Hessen einen Mann festnehmen lassen. Er soll die Ermordung von 25 Tutsi angeordnet haben. In einem Fall soll er selbst zum Messer gegriffen haben.

Der Völkermord in Ruanda ist eines der schlimmsten Verbrechen der jüngeren Menschheitsgeschichte. Mindestens 800.000 Menschen wurden 1994 innerhalb von nur 100 Tagen getötet. Die Opfer waren Angehörige der ethnischen Minderheit der Tutsi. Sie wurden mit Macheten zerstückelt oder bei lebendigem Leib verbrannt. Orchestriert wurden die grausamen Tötungen von Personen, die unter anderem dem damaligen Regierungsapparat, der Armee, der Nationalpolizei und der Verwaltung in Ruanda angehörten. Nach einer monatelangen Hasskampagne begannen Hutu-Milizen im April 1994 mit den Morden.

Mehr als 30 Jahre später hat die Bundesanwaltschaft im Main-Kinzig-Kreis (Hessen) einen Mann festnehmen lassen. Der 58-Jährige, der ausgerechnet den Namen Innocent S. trägt, soll im Jahr 1994 die Ermordung von 25 Menschen angeordnet haben. Der Deutsch-Ruander soll zu der Zeit Assistent des Bürgermeisters der Kommune Kayove im Nordwesten des Landes gewesen sein. "In einem Fall beteiligte sich der Beschuldigte eigenhändig an der Ermordung eines Mannes, dem er mit einem Messer in die Brust schnitt", heißt es in der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts. Bereits im Vorfeld habe S. seine Autorität genutzt, um zur Vernichtung von Tutsi in seiner Gemeinde anzustacheln, und entsprechende Todeslisten anlegen lassen.

Die Bundesanwaltschaft wird ihm Völkermord und Mord in Mittäterschaft in 25 Fällen nach §§ 220a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) a.F., 211 Abs. 2, § 25 Abs. 2 StGB vor.

Ruanda-Tribunal zur Aufarbeitung des Völkermordes

Zur strafrechtlichen Aufarbeitung des Völkermordes gab es den eigens dafür eingerichteten Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda. Die Verfahrenskammer des Gerichts, das der UN-Sicherheitsrat mit Resolution 955 vom 8. November 1994 ins Leben rief, hatte ihren Sitz in Arusha in Tansania. Es war das erste internationale Gericht, das Personen wegen Völkermordes verurteilte. Bis es Ende 2015 seine Arbeit einstellte, verurteilte das Ruanda-Tribunal insgesamt 62 Personen. Zu diesem Zeitpunkt waren einige Verdächtige allerdings noch auf der Flucht. Auf internationaler Ebene ist der sogenannte "Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe" die Nachfolgeinstitution der UN-Tribunale zu Ruanda und zum früheren Jugoslawien.

So musste sich unter anderem einer der mutmaßlichen Drahtzieher des Ruanda-Völkermordes vor diesem Gericht verantworten. Der Geschäftsmann Félicien Kabuga soll eine Hutu-Miliz finanziert und mit Hieb- und Stichwaffen ausgerüstet haben. Bei seiner Festnahme in Frankreich war er bereits weit über 80 Jahre alt, wegen Demenz wurde er schließlich für verhandlungsunfähig erklärt. Die Beweisaufnahme sollte auf andere Weise fortgesetzt werden, um die Schuld des Angeklagten festzustellen, hieß es. Eine Strafe sollte aber nicht verhängt werden. Im Mai 2026 starb er während seiner Haft in Den Haag in einem Krankenhaus.

Verfahren vor deutschen Gerichten

Schwerste internationale Verbrechen – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen – können nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip aber auch von nationalen Behörden verfolgt werden, selbst wenn sie im Ausland begangen wurden und gar keinen Bezug zum jeweiligen Staat aufweisen. In Deutschland ist das Weltrechtsprinzip in § 1 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) geregelt.

Als erstes deutsches Gericht verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im Dezember 2015 einen Mann wegen Völkermordes in Ruanda. Er war als Mittäter für das Kirchenmassaker von Kiziguro verantwortlich gemacht worden, bei dem im April 1994 mindestens 400 Angehörige der Tutsi-Volksgruppe getötet wurden. Der Verurteilte hatte gemeinsam mit anderen ruandischen Autoritätspersonen die Tötungen angeordnet und befehligt. Zunächst hatte das OLG nur eine Beihilfehandlung gesehen und eine Haftstrafe von 14 Jahren verhängt. Der BGH hob diese Entscheidung jedoch wieder auf und verwies die Sache an das OLG zurück. Dieses verhängte im zweiten Anlauf eine lebenslange Haftstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. 

S. wird noch am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des BGH vorgeführt, der aller Voraussicht nach die Untersuchungshaft anordnen wird.

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

25 Morde in Ruanda angeordnet?: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60331 (abgerufen am: 16.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen