Druckversion
Dienstag, 14.07.2026, 18:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vizr16523-bgh-hypothetische-einwilligung-op-aufklaerung-patientenrechte
Fenster schließen
Artikel drucken
58950

BGH zum Behandlungsvertrag: Strenge Aus­le­gung bei der hypo­the­ti­schen Ein­wil­li­gung

30.12.2025

BGH

Der VI. Zivilsenat ist beim BGH für das Medizinrecht zuständig. Foto: Ardan Fuessmann - stock.adobe.com

Eine Frau überlebt dank einer Operation ihren Hirntumor, ist danach aber fast blind. Haften die Ärzte und das Krankenhaus? Das OLG entschied: Nein, die Frau habe hypothetisch in eine Operation eingewilligt. Das war laut BGH ein Rechtsfehler.

Anzeige

Eine hypothetische Einwilligung im Sinne von § 630h Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann nicht angenommen werden, wenn der Patient zwar in eine entsprechende, jedoch erst später durchgeführte Maßnahme eingewilligt hätte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. 25.11.2025, Az. VI ZR 165/23).

Der Fall, um den es hier geht, liegt bald 13 Jahre zurück. Im Mai 2013 unterzog sich die klagende Frau einer Hirnoperation (OP), weil bei ihr ein Tumor im Kopf festgestellt worden war. Sie meint, durch die daraufhin durchgeführte OP sei sie in ihrer Sehfähigkeit maßgeblich beeinträchtigt worden. Konkret geht es um den Vorwurf, die OP habe bei ihr ein sogenanntes chronisches Subduralhämatom, eine therapieresistente Trigeminusneuropathie sowie die Lähmung der Augen- und Lidmuskulatur des linken Auges verursacht.

Sie klagte deshalb gegen die behandelnden Chirurgen sowie das Krankenhaus auf materiellen und immateriellen Schadensersatz. Das Landgericht (LG) Kiel wies ihre Klage jedoch ab. Auch die Berufung, in der es nur noch um die Frage ging, ob die Ärzte die Frau zu spät über die OP falsch aufgeklärt hatten, blieb beim Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein ohne Erfolg. Doch das OLG wird nun erneut entscheiden müssen, denn die Revision der Frau vor dem BGH war erfolgreich.

Aufklärung darf nicht allzu kurzfristig erfolgen

Der BGH hat nämlich entschieden, dass die von der Frau geltend gemachten Ansprüche nicht deshalb verneint werden können, weil sie hypothetisch in die OP eingewilligt hätte, so der BGH.

Um den Fall zu verstehen, muss man etwas in das Behandlungsvertragsrecht abtauchen. Dort ist in § 630h Abs. 1 S. 1 BGB geregelt: Der Behandelnde ist verpflichtet, vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Geschieht dies nicht, ist der Eingriff grundsätzlich rechtswidrig und der Arzt haftet "für alle den Gesundheitszustand des Patienten betreffenden nachteiligen Folgen", soweit ihn ein Verschulden trifft. Das ist der Maßstab, den der BGH zunächst aufstellte.

Der zweite Schritt: Notwendig für die Einwilligung ist eine vorausgegangene Aufklärung (§§ 630d Abs. 2, 630e Abs. 1 bis 4 BGB). Hier gibt es in der Praxis oft Probleme, denn die Aufklärung darf weder zu früh noch zu spät erfolgen. Sie muss so zeitig sein, dass der Patient noch genügend Zeit hat, über die OP nachzudenken. Sie darf aber nicht so früh sein, dass er bis zum OP-Termin schon wieder alles vergessen hat und sich keine fundierte Meinung bilden kann.

Ist die Aufklärung erfolgt, hat der Patient aber keine Einwilligung gegeben, kann sich ein Arzt immer noch auf die sogenannte hypothetische Einwilligung nach § 630h Abs. 2 S. 2 BGB berufen. Dann wird fingiert, dass der Patient eingewilligt hätte, wenn er vorher aufgeklärt worden war. Damit sind wir bei der Frage, die der BGH nun zu klären hatte: Hat das OLG richtigerweise eine hypothetische Einwilligung gemäß § 630h Abs. 2 S. 2 BGB bejaht?

BGH: Rechtsfehler, weil es auf tatsächlich durchgeführte OP ankommt

In dem Fall der klagenden Frau erfolgte die Aufklärung über die OP nämlich erst am Vorabend. Das OLG ließ das noch ausreichen: Die Frau war seiner Auffassung nach aufgeklärt worden und hätte deshalb nach einiger Bedenkzeit hypothetisch in eine später durchgeführte Operation eingewilligt, nachdem sie einige Zeit zum Nachdenken gehabt hatte. Der Frau stünden daher keine Schadensersatzansprüche zu.

Genau hier liegt aus Sicht des VI. Zivilsenats des BGH ein Rechtsfehler. Ja, die Frau war zwar aufgeklärt worden, aber das OLG hatte laut BGH eine hypothetische Einwilligung in eine theoretisch später durchgeführte OP angenommen und dabei nicht berücksichtigt, dass die tatsächlich durchgeführte OP schon am nächsten Tag stattgefunden hat. Der BGH entschied damit, dass Gerichte eine hypothetische Einwilligung nicht annehmen dürfen, "wenn der Patient zwar in eine entsprechende, jedoch erst später durchgeführte Maßnahme eingewilligt hätte".

Ob die klagende Frau im Fall nach der Aufklärung am Vorabend in die tatsächlich durchgeführte OP eingewilligt hätte, habe das OLG schon gar nicht festgestellt, so der BGH. Der Fall geht damit zurück an die Berufungsinstanz.

Anzeige

OLG muss jetzt über Arzthaftung entscheiden

Das heißt nicht, dass die in dem Fall beklagten Ärzte und das Krankenhaus zahlen müssen. Es liegt zwar laut BGH keine hypothetische Einwilligung in die schädigende OP vor, aber es wird in der zweiten Runde vor dem OLG noch um einen weiteren Aspekt gehen. Denn auch wenn keine hypothetische Einwilligung vorliegt, könne sich der Schädiger grundsätzlich auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten berufen, so der BGH.

Behandelnden könnte demnach zugutekommen, "dass der Patient zu einem anderen Zeitpunkt eingewilligt hätte, die tatsächlich durchgeführte Maßnahme später durchzuführen, und dass diese zum selben Ergebnis geführt hätte", betont der VI. Zivilsenat.

Gleichwohl liege die Beweislast dafür, dass es auch bei einer späteren OP zu einem schadensursächlichen Eingriff gekommen wäre, auf Seiten der Behandelnden. Hierzu wird das OLG ebenfalls weitere Feststellungen treffen müssen.

jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zum Behandlungsvertrag: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58950 (abgerufen am: 14.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Medizinrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Ärzte
    • Gesundheit
    • Medizin
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Plenarsaal des Bundesrats 10.07.2026
Reform

Reformpakete der Bundesregierung:

Bun­desrat winkt Hei­zungs­ge­setz und Gesund­heits-Spar­paket durch

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat viele Themen zu besprechen. Der Fokus lag auf dem kontrovers diskutierten Gesundheits-Sparpaket und dem neuen Heizungsgesetz. Beide winkte der Bundesrat nun durch.

Artikel lesen
Teilnehmer einer Kundgebung des Aktionsbündnisses Psychotherapie demonstrieren am Gesundheitsministerium mit einem Plakat "4,5 Prozent Kürzung 100 Prozent falsch kalkuliert". 09.07.2026
Honorare

LSG Berlin-Brandenburg zu Psychotherapeutenhonoraren:

Erstmal nicht weniger Geld für Psy­cho­the­ra­peuten

Psychotherapeuten sollten ab April weniger Geld für Therapiestunden bekommen. Das LSG Berlin-Brandenburg hat die Kürzung jetzt erstmal gestoppt – auch wegen einer Vergleichsrechnung, die so nicht aufgeht.

Artikel lesen
Janosch Dahmen, Gesundheitspolitiker für die Grünen 08.07.2026
Krankenkassen

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden:

Grüne wollen Gesund­heits-Spar­paket stoppen lassen

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kündigt an, noch am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Seine Fraktion kritisiert, es gebe zu wenig Beratungszeit vor der Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Podcast-Inhalte über Medizinrecht mit Professor Schmitt-Leonardy und thematisiert Ärzte, StGB und Freiheitsberaubung. 06.07.2026
Staatsexamen

Jura-Karriere-Podcast:

Exa­mens­spe­zial zum Medi­zin­straf­recht

In dieser Sonderfolge von Irgendwas mit Examen geht es um Examenstipps von Charlotte Schmitt-Leonardy mit Fokus auf das Medizinstrafrecht. Viele große Gerichtsentscheidungen spielen in diesem Rechtsgebiet, etwa die Fixierung von Patienten.

Artikel lesen
Eine ehemalige "Landesirrenanstalt" in Mecklenburg-Vorpommern 14.06.2026
Medizin

Todesfall vorm Bundesgerichtshof:

Die Psy­ch­ia­trie in der Nach­kriegs­zeit

Ein BGH-Urteil vom 14. Juni 1951 gibt einen kleinen Einblick in die Psychiatrie der Nachkriegszeit: unsägliche Zustände, die vielen Menschen ihr Leben kosteten. Immerhin sorgte öffentlicher Druck dafür, dass es irgendwann besser wurde.

Artikel lesen
Ein Assistenzhund mit Führhilfe 29.05.2026
Tiere

LSG zur Eingliederungshilfe:

Sachsen-Anhalt muss Aus­bil­dung zum PTBS-Assis­tenz­hund bezahlen

Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on/Di­gi­ta­li­sie­rung

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Voll­ju­rist*in als Re­fe­rent*in für Grund­sat­z­fra­gen

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und...

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht – ab dem 4. Be­rufs­jahr

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) In­sol­venz­recht / Re­struk­tu­rie­rung

Dentons, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Demokratie unter Druck? Eine deutsch-ukr. Diskussionsrunde anlässlich 30 Jahre ukr. Verfassung

15.07.2026, Regensburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH