BGH erneut zum VW-Abgasskandal: Lea­sing ist eben kein Kauf

21.04.2022

Beim Kauf eines Dieselfahrzeugs mit dem berüchtigten VW-Motor EA189 bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. Anders sieht es für Leasing-Kunden aus, wie der BGH nun erneut entschieden hat.

Diesel-Kläger, die ihr vom VW-Abgasskandal betroffenes Auto geleast hatten, bekommen für die geleisteten Raten in aller Regel keinen Schadensersatz von VW. Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt in dieser Frage seiner Linie treu und entschied drei Fälle aus NRW und Rheinland-Pfalz zugunsten des Autobauers. Die Vorteile durch die Nutzung des Autos entsprächen im Wert den vertraglich vereinbarten Leasingzahlungen, so der BGH. Damit bleibt kein Spielraum für Rückforderungen (Urt. v. 21.04.2022, Az. VII ZR 247/21 u.a.).

Für die Richter liegt in der Rechtsnatur des Leasing ein maßgeblicher Unterschied zum Kauf. Beim Kauf folgt aus der BGH-Rechtsprechung, dass sich die Kläger nie für das Auto entschieden hätten, wenn ihnen klar gewesen wäre, dass es im Test nur dank einer Betrugssoftware die Abgas-Grenzwerte einhielt. Daraus folgt für die Käufer das Recht, das Fahrzeug zurückzugeben. VW muss den Kaufpreis erstatten, die gefahrenen Kilometer werden aber angerechnet.

Offen ist noch, was gilt, wenn beim Leasing im Voraus vereinbart wurde, dass der Kunde oder die Kundin das Fahrzeug anschließend auch kauft. In zwei der BGH-Fälle war diese Frage relevant: Eine klagende Firma hatte angegeben, es sei von Anfang an geplant gewesen, das Auto später zu kaufen. Der Leasingvertrag sei als vorübergehende Finanzierung gedacht gewesen. Ein anderer Kläger hatte während der Leasing-Zeit auf eigene Kosten das Fahrwerk umrüsten lassen. Dem BGH fehlte aber in beiden Fällen eine entsprechende Parteivereinbarung. Der Aspekt spielte deshalb auch diesmal keine Rolle.

Alle drei klagenden Kunden hatten das Auto am Ende der Leasing-Zeit übernommen. Schadensersatz für den Kauf gibt es allerdings nur in einem Fall: Hier muss VW ungefähr 2.625 Euro plus Zinsen zahlen. Zum Vergleich: Der Kunde hatte über drei Jahre fast 22.000 Euro in Leasingraten gesteckt und das Auto dann für 3.420 Euro gekauft.

In den beiden anderen Fällen hatten die Kläger das Auto noch nach Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 übernommen. Deshalb liegen die Voraussetzungen für Schadensersatz grundsätzlich nicht vor. Der eine Kläger, ebenfalls ein Unternehmen, bekommt damit auch nicht das Geld zurück, das er in den Umbau des Fahrwerks gesteckt hatte.

Nach Auskunft von Volkswagen sind beim Motor EA189 ohnehin nicht mehr viele Leasing-Fälle offen. Derzeit sei noch eine zweistellige Zahl an Verfahren anhängig, äußerte eine Sprecherin gegenüber dpa.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH erneut zum VW-Abgasskandal: Leasing ist eben kein Kauf . In: Legal Tribune Online, 21.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48206/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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