Die Fluglinie hätte die 887.000 Bonusmeilen eines Hamburger Professors, die dieser angesammelt hatte, nicht entwerten dürfen. Der Vielflieger sei durch die Änderung des Prämienkatalogs im "Miles and More"-Programm benachteiligt worden, entschied das LG Köln am Freitag.
Grundsätzlich ist die Lufthansa zwar berechtigt, die Teilnahmebedingungen für ihr Bonusprogramm zu ändern, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, betonte das Landgericht (LG). Allerdings hätte das Unternehmen dies mit einem Vorlauf von vier Monaten ankündigen müssen, um den Kunden eine ausreichende Übergangszeit einzuräumen (Urt. v. 16.03.2012, Az. 32 O 317/11).
Die Lufthansa hatte Anfang 2011 die Prämienbedingungen verändert, so dass seitdem durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flüge erforderlich sind. Dies sei hinsichtlich der Meilen, die der Professor bis Anfang 2011 angesammelt hatte, unwirksam, urteilten die Kölner Richter.
Seit der Änderung ihres Bonusprogramms verlangt die Lufthansa zum Beispiel für einen Hin- und Rückflug in der Business-Klasse in die USA 105.000 statt vorher 90.000 Meilen. Dagegen hatte das Unternehmen Oneway-Prämienflüge sowie Flüge, die erst am Flugtag gebucht werden, verbilligt. Dies ist nach Ansicht des LG aber keine gleichwertige Alternative, da es sich bei solchen Flügen in der Regel nicht um Interkontinental-Flüge handele.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Köln zu Vielfliegern: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5801 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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