In sächsischen Gefängnissen können fortan Hafträume per Videokamera überwacht werden. Der Landtag stimmte am Mittwoch einem ganzen Bündel von Gesetzen für den Justizvollzug zu. Dadurch könne mehr Sicherheit gewährleistet werden, hieß es.
Als sich der mutmaßliche IS-Terrorist Dschaber al-Bakr im Oktober 2016 in einer Zelle in Leipzig strangulierte, geriet die sächsische Polizei und Justiz stark in Kritik. Eine Befragung nach möglichen Komplizen des Mannes, der einen Anschlag auf den Berliner Flughafen geplant haben soll, schied nach dessen Suizid aus.
Um solche Risiken in Zukunft einzudämmen, stimmte der Sächsische Landtag am Mittwoch einem ganzen Bündel an Gesetzen für den Justizvollzug zu. Demnach soll es unter anderem auch möglich sein, Hafträume mit Videokameras auszustatten. Die Bediensteten könnten so die Sicherheit in Haftanstalten bestmöglich gewährleisten, sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).
Die Videoüberwachung stellt aber nicht die einzige Neuerung dar. Künftig soll es auch möglich sein, Gefangene bei schwerwiegenden oder wiederholten Verfehlungen bis zu zwei Wochen von anderen zu trennen und in Einzelhaft zu verbringen. Weitergehende, besondere Sicherungsmaßnahmen seien darüber hinaus bei der Gefahr einer Verbreitung extremistischer Anschauung möglich, hieß es.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Landtag stimmt Reform des Justizvollzuges zu: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33565 (abgerufen am: 09.02.2025 )
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