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BVerfG-Richter Müller für Übertragung von Prozessen: Gesetzgeber soll "Klarheit schaffen"

13.05.2013

Im Zusammenhang mit dem Fiasko um die Platzvergabe beim NSU-Prozess wurde bereits mehrfach vorgeschlagen, das Gerichtsverfahrens per Video in einen Nachbarraum zu übertragen. In einem Interview mit dem Focus plädierte nun auch Bundesverfassungsrichter Peter Müller für eine entsprechende gesetzliche Regelung.

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"Sicher wäre es hilfreich, wenn der Gesetzgeber hier Klarheit schaffen würde", sagte Müller im Interview mit dem Nachrichtenmagazin Focus. Öffentlichkeit sei im Strafprozess ein "unverzichtbarer und auch verfassungsrechtlich vorgegebener Grundsatz". Wie man dieses Prinzip ausgestalte, sei zunächst eine rechtspolitische Frage.

"Der gesellschaftliche Kontext, in dem die Regelungen ursprünglich geschaffen wurden, hat sich sicherlich verändert. Wir haben heute über Medien und Internet eine andere Vermittlung von Öffentlichkeit."

Zuvor hatte auch schon der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Joachim Papier das Losverfahren beim NSU-Prozess kritisiert und sich für eine Videoübertragung in einen zusätzlichen Presseraum ausgesprochen.

Während sich die Journalisten selbst für ein solches Gesetz aussprechen und zuletzt auch Zustimmung von der bayerischen Justizministerin Beate Merk bekamen, wird die Übertragung von Strafverfahren durchaus auch kritisch gesehen.

Müller wies außerdem die Kritik aus den Reihen der Union am Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zurück. In einer Medien- und Kommunikationsgesellschaft sei es "selbstverständlich, dass die Mitglieder des Gerichts auch mit Journalisten sprechen", sagte der frühere CDU-Ministerpräsident des Saarlands. "Nach meiner Wahrnehmung ist der jetzige Präsident, was rechtspolitische Vorschläge angeht, deutlich zurückhaltender als sein Vorgänger."

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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BVerfG-Richter Müller für Übertragung von Prozessen: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8713 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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