Druckversion
Donnerstag, 15.10.2026, 16:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vgh-verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg-2g-regel-hochschulen-wissenschaftsministerium-studierbarkeit-ungeimpft-studierende-alternativen-praesenzveranstaltungen-uni
Fenster schließen
Artikel drucken
46988

Nach Beschluss des VGH: Baden-Würt­tem­berg hält an 2G-Regel für Hoch­schulen fest

20.12.2021

Ein Schild mit Hinweis auf die 2G-Regel an einer Eingangstür

(c) Michael Bihlmayer/stock.adobe.com

Nachdem der VGH die 2G-Regeln an Hochschulen vorläufig außer Vollzug gesetzt hatte, erklärte das Wissenschaftsministerium, daran festhalten zu wollen. Die geänderte Verordnung sieht nunmehr aber Alternativen für Ungeimpfte vor.

Anzeige

Ungeimpfte dürfen auch mit negativem Coronatest weiterhin nicht an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen. Das teilte das Wissenschaftsministerium am Samstag der dpa mit. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hatte die 2G-Regelung der Coronaverordnung Studienbetrieb des Wissenschaftsministeriums,  die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt, nach Angaben vom Freitag vorläufig außer Vollzug gesetzt (Beschl. v. 15.12.2021, Az. 1 S 3670/21).

Mit der sogenannten Alarmstufe II wurde Ende November an den Hochschulen und Universitäten im Südwesten die 2G-Regel eingeführt. Ausnahmen gelten für Praxisveranstaltungen wie Laborpraktika, Prüfungen und den Besuch von Bibliotheken. Die Hochschulen sind per Verordnung dazu verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren.

Dagegen wandte sich ein Pharmaziestudent. Er gab an, nicht geimpft zu sein, zur erfolgreichen Durchführung seines Studiums aber darauf angewiesen zu sein, an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen. Sonst würde er gegebenenfalls seine Studienzeit überschreiten und könne exmatrikuliert werden. Außerdem würden es ihm die Kontaktbeschränkungen unmöglich machen, an Lerngruppen teilzunehmen und Kontakt zu seinen Kommilitoninnen und Kommilitonen zu halten.

VGH: 2G geht nicht, wenn dadurch die "Studierbarkeit" gefährdet wird

Der VGH gab jedoch einem Teil des Antrags, der sich gegen die 2G-Regel in der Corona-Verordnung richtet, statt. Diese Regelung verstoße voraussichtlich gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot, entschied das Gericht. Aus der Regelung ergebe sich nämlich nicht, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssten, um nicht-immunisierten Studierenden die "Studierbarkeit ihres Studiengangs" zu gewährleisten.

Eine solche detaillierte Regelung sei aber dringend geboten, erläuterte das Gericht. Denn Art. 12 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz gewährleiste allen Deutschen das Recht, ihre Ausbildungsstätte frei zu wählen. In diesem Rahmen seien auch die für die Ausbildung notwendigen Tätigkeiten geschützt. In dieses Recht greife die Corona-Verordnung "in schwerwiegender Weise" ein. Durch diese Beschränkung könne der erfolgreiche Abschluss eines Semesters gefährdet werden, argumentierte das Gericht. Das könnte zu einer Verlängerung des Studiums führen oder gar den Studienerfolg insgesamt gefährden.

Zur Abmilderung dieses Eingriffs hätte die Vorschrift der Coronaverordnung ausreichende Vorgaben machen müssen, wie die Hochschulen diese Studierbarkeit für die nicht-immunisierten Studierenden aufrechterhalten können. Das könnte zum Beispiel eine Pflicht sein, Präsenzveranstaltungen regelmäßig als sogenannte Hybridveranstaltungen durchzuführen - also mit Übertragung im Internet - oder sie aufzuzeichnen und nicht-immunisierten Studierenden zügig zur Verfügung zu stellen.

Wissenschaftsministerium: "Es bleibt bei 2G"

Am Samstag hatte das Wissenschaftsministerium angekündigt, noch am Wochenende die vom VGH gefprderten Präzisierungen in der Corona-Verordnung vorzunehmen. Gleichzeitig hatte es festgestellt: "In der Sache bleibt die Regelung unverändert: Es bleibt bei 2G für den Präsenzbetrieb an den Hochschulen in der Alarmstufe II."

Diese Änderungen finden sich nun in der ab dem 20. Dezember geltenden Fassung der Corona-Verordnung des Wissenschaftsministeriums für den Studienbetrieb. Die bisherige, vom Gericht als zu unbestimmt bewertete Regelung, die nur vorsah, dass die Hochschulen "die Studierbarkeit der Studiengänge sicherzustellen" haben, wurde nun geändert.

Das Ministerium hat dabei die Entscheidung des Gerichts umgesetzt. Die geänderte Regelung sieht nun Alternativen vor, die Hochschulen bei Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen für nicht-immunisierte Studierende anbieten müssen. Hochschulen sind verpflichtet, Studierenden "einen zeitgleichen digitalen Zugang zu diesen Veranstaltungen", "eine digitale Aufzeichnung unverzüglich im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung", "schriftliche Unterlagen, die den Lehrstoff beinhalten, vor der jeweiligen Veranstaltung oder unverzüglich im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung" oder gleichwertige Angebote zur Verfügung zu stellen.

ast/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach Beschluss des VGH: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46988 (abgerufen am: 15.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Coronavirus
    • Gesundheit
    • Studium
    • Universitäten und Hochschulen
  • Gerichte
    • Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Wolfgang Janisch 09.10.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Wolf­gang Janisch

"Es ist eine Geschichte des Versagens der politischen Institutionen", sagt Wolfgang Janisch zum Umgang mit einem AfD-Verbotsantrag. Der Journalist hadert mit medialem Politik-Bashing und verrät, welchen Paragrafen er für verzichtbar hält.

Artikel lesen
Eine Frau sitzt am Laptop und legt erschöpft das Gesicht in ihre Hände 07.10.2026
Gesundheit

Umfrage unter Studierenden und Referendaren:

Neun von zehn Nach­wuchs­ju­risten belastet das Stu­dium mental

Examensangst, Zukunftssorgen, Prädikatsdruck: Eine Jurafuchs-Umfrage unter rund 1.600 angehenden Juristen zeichnet ein düsteres Bild. Ein Drittel dachte bereits mehrmals über einen Abbruch nach und auch die Hochschulen kritisieren viele.

Artikel lesen
Tobias Göbel, einer der ersten Ärzte, die ihren Abschluss über die Landarztquotenregelung gemacht haben 06.10.2026
Medizin

VG Gelsenkirchen bestätigt hohe Vertragsstrafe:

Wer doch nicht Lan­d­arzt werden will, muss 250.000 Euro zahlen

Über die Landarztquote haben inzwischen 1.000 Personen ohne Top-Abiturnoten ihren Studienplatz für Medizin bekommen. NRW darf dabei den Platz an eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro koppeln, hat nun das VG Gelsenkirchen entschieden.

Artikel lesen
Ausrüstung der Feuerwehr an einem Kleiderhaken 05.10.2026
Datenschutz

VG Berlin zur Corona-Zeit:

Feu­er­wehr durfte Impf­status ans Gesund­heit­samt wei­ter­geben

Die Berliner Feuerwehr durfte Beschäftigte ohne Impfnachweis an das Gesundheitsamt melden, hat das örtliche Verwaltungsgericht entschieden. Ein Formular mit weiterführenden Angaben ging datenschutzrechtlich aber zu weit.

Artikel lesen
Straßenfeger beseitigen Laub an einer Gedenkstätte für Mauertote in Berlin 03.10.2026
Jurastudium

SED-Unrecht: Randthema in Studium, Forschung und Lehre:

Ein Gesetz, das im Hör­saal kaum ankommt

In Deutschland kann man das Jurastudium abschließen, ohne je vom SED-Unrecht gehört zu haben. Dabei sieht eine gesetzliche Regelung diese Befassung mit dem Thema vor. Ein Grund liegt in der dünnen Forschungsbasis.

Artikel lesen
Polizeibeamter in dunkelblauer Uniform mit der Aufschrift "POLIZEI" auf dem Rücken, von hinten fotografiert. 28.09.2026
Polizei

OVG NRW zur gesundheitlichen Eignung:

Wegen Harn­steins platzt der Traum vom Poli­zei­beruf nicht

Ein Polizeibewerber hatte einen Harnstein und wurde deshalb aus dem Bewerbungsverfahren geworfen. Grund: Er könne die medizinisch empfohlene Vorsorge im Polizeialltag nicht immer einhalten. Das war aber nicht rechtens, so das OVG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb)
JU­RIS­TI­SCHE*R RE­FE­RENT*IN

Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), Pots­dam und 1 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Landkreis Emsland
Kreis­rä­tin / Kreis­rat (m/w/d)

Landkreis Emsland, Mep­pen

Logo von McDermott Will & Schulte
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Freshfields
Smart Challenge – Frühjahrspraktikumsprogramm 2027

15.02.2027, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Brüssel

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH