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VGH Rheinland-Pfalz zur Kommunalwahl: Keine Verschiebung wegen umstrittener Zwangsfusion

23.05.2014

In Manderscheid und Enkenbach-Alsenborn wird am Sonntag wie geplant gewählt. Der VGH Rheinland-Pfalz hat die Anträge der beiden Kommunen auf eine Verschiebung der Wahl am Freitag abgelehnt. Sie wollten erst wählen, wenn über ihre Klagen gegen Zwangsfusionen entschieden ist.

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Auch in zwei von Zwangsfusionen betroffenen Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen am Sonntag Verbandsgemeinderäte gewählt werden. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz wies zwei Eilanträge von Manderscheid in der Eifel und Enkenbach-Alsenborn in der Westpfalz ab, mit denen diese eine Verschiebung der Wahl erreichen wollten.

Die Kommunalwahl schaffe "keine vollendeten Tatsache, die in ihrem politischen und rechtlichen Gewicht nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten", entschieden die Richter in Koblenz. Werde die Wahl hingegen in den beiden Gemeinden verschoben und scheitere später der Normenkontrollantrag gegen die Eingliederung würde der "demokratisch legitimierte Gesetzgeber" vorübergehend an der Verwirklichung seines Konzepts einer kommunalen Gebietsreform gehindert (Beschl. v. 23.05.2014, Az. VGH A 26/14 und VGH A 28/14).

Beide Kommunen gehören zu den Verbandsgemeinden, die sich bei der Kommunal- und Verwaltungsreform zum 1. Juli 2014 mit ihrer jeweiligen Nachbarkommune zusammenschließen sollen. Sie befürchten, mit der Wahl würde die "Zwangshochzeit" zementiert. Mit fünf anderen Gemeinden in Rheinland-Pfalz wehren sie sich schon länger in einer Normenkontrollklage vor dem VGH gegen den Zwang zur Fusion. Wann die obersten Verfassungsrichter darüber entscheiden, ist unklar.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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VGH Rheinland-Pfalz zur Kommunalwahl: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12081 (abgerufen am: 14.06.2026 )

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