Druckversion
Freitag, 12.12.2025, 07:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vgh-rheinland-pfalz-B3021-blitzer-rohmessdaten-speicherung
Fenster schließen
Artikel drucken
49154

VerfGH Rheinland-Pfalz zu Geschwindigkeitskontrollen: Keine Spei­che­rung von Roh­mess­daten eines Blit­zers

26.07.2022

Blitzer außerorts

Die Rohmessdaten einer Radarmessgeräts müssen nicht gespeichert werden. Der rechtstaatlichen Sicherheit der Messung werde anderweitig Rechnung getragen, so der VGH Rheinland-Pfalz. Foto: photowahn - stock.adobe.com

Mit 70 km/h zu viel auf dem Tacho blitzen, aber dann wichtige Messdaten nicht speichern? Darin sah ein Mann sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Vor dem VerfGH Rheinland-Pfalz scheiterte er nun aber.

Anzeige

In der Nichtspeicherung der Rohmessdaten des Blitzers liegt keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit Beschluss vom 22. Juli 2022 eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, der eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zugrunde lag (Beschl. v. 22.07.2022, Az. VGH B 30/21).

Der Beschwerdeführer war Betroffener eines Bußgeldverfahrens wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 70 km/h.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mittels eines mobilen Messgerätes des Typs PoliScan Speed M1. Bei diesem Messgerät werden kontinuierlich Laserimpulse ausgesendet, die vom Fahrzeug reflektiert und vom Gerätesensor erfasst werden. Aus diesen Informationen berechnet die Gerätesoftware sodann Position und Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Diese dem Rechenvorgang zugrundeliegenden Positions- und Zeitdaten werden als Rohmessdaten bezeichnet und werden nicht dauerhaft, sondern nur bis zur Errechnung des Geschwindigkeitswertes abgespeichert, obwohl eine dauerhafte Speicherung technisch möglich wäre.

Kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren

Der Verteidiger des Betroffenen forderte während des Bußgeldverfahrens die Überlassung verschiedener, nicht in der Akte enthaltene Messunterlagen. Er war zudem der Auffassung, dass die Verwertung des ermittelten Geschwindigkeitsmesswertes bei gleichzeitiger Löschung der Rohmessdaten gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoße.

Die Einwände blieben ohne Erfolg. Das Amtsgericht (AG) Wittich verurteilte den Beschwerdeführer im Juli 2020 wegen des Geschwindigkeitsverstoßes zu einer Geldbuße von 970 Euro und untersagte ihm für die Dauer von zwei Monaten, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.

Die von dem Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde verwarf das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Februar 2021, woraufhin der Betroffene Verfassungsbeschwerde beim VerfGH Rheinland-Pfalz erhob. Der Mann macht dabei Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren geltend.

Keine nachträgliche Überprüfung der Geschwindigkeit möglich

Seine Verurteilung beruhe auf einem Messwert, der nach der Messung von dem Gerät gelöscht worden sei und zur nachträglichen Überprüfung nicht mehr herangezogen werden könne. Außerdem läge in dem von ihm gestellten und abgelehnten Antrag auf Akteneinsicht ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren.

Nachdem der Mann vor dem Verfassungsgerichtshof bereits im letzten Jahr mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Beschl. v. 21.06.2021, Az. VGH A 39/21) gescheitert war, blieb nunmehr auch die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.

Die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf die nicht gewährte Akteneinsicht sei bereits unzulässig, so der VerfGH Rheinland-Pfalz. Der Mann hätte bereits im Bußgeldverfahren einen ordnungsgemäßen Antrag stellen können, um gegen die Entscheidung vorzugehen.

Toleranzabzug und Zulassungsprüfung ausreichend

Darüber hinaus sei der Beschwerdeführer nach Ansicht des VerfGH durch die Nichtspeicherung von Rohmessdaten nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Es handle sich um ein standartisiertes Messverfahren, bei dem durch das Mess- und Eichrecht und die Überprüfung des einzelnen Geschwindigkeitsmesswertes im Zulassungsverfahren die Sicherheit der Messung gewährleistet werde. Übrigen Ungenauigkeiten würde durch den Abzug eines Toleranzwetes Rechnung getragen.


ku/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VerfGH Rheinland-Pfalz zu Geschwindigkeitskontrollen: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49154 (abgerufen am: 12.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
  • Gerichte
    • Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Dres­den

Logo von Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
Re­fe­ren­tin/Re­fe­rent (m/w/d) – Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­rist

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) , Ko­b­lenz

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Ber­lin

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Ham­burg

Logo von Technische Universität München
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im Be­reich Le­gal Tech,...

Technische Universität München , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung und Angriffspunkte zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

12.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Familienrecht

12.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Erbrecht im Selbststudium/ online

12.12.2025

Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH