Aus Sorge um Milliardenrisiken will der Landesrechnungshof einen besseren Einblick in die Aktivitäten der NRW.Bank einklagen und hat anscheinend recht gute Chancen. Die Bilanzsumme der landeseigenen Bank betrug Ende 2009 mehr als 160 Milliarden Euro - das ist etwa das Dreifache des Landeshaushalts.
"Da fragt man sich natürlich: Wie kommt diese Bank dazu, Griechenland-Anleihen oder Italien-Anleihen in dreistelliger Millionenhöhe zu erwerben?", sagte am Dienstag der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH), Michael Bertrams, bei der Verhandlung in Münster. Den Stellenwert der "mit richterlicher Unabhängigkeit geführten Kontrollen" hob er hervor.
Das Urteil fällt im Dezember. Die Klage (Az.: VerfGH 11/10) richtet sich gegen die Landesregierung sowie gegen das Innenministerium und das Finanzministerium von NRW.
Eine Rechtsvertreterin des Landes argumentierte, dass bereits die Bundesbank und die Bankenaufsicht Bafin die NRW.Bank kontrollierten. "Wenn man davon ausgeht, dass die Bafin ihre Hausaufgaben nicht macht, müsste man auch die Commerzbank durch den Rechnungshof prüfen lassen."
Der Rechtsvertreter des Landesrechnungshofes (LRH) hielt entgegen: "Für die Commerzbank gibt es keine Gewährträgerhaftung, für die NRW.Bank schon." Konkret will die Behörde feststellen, ob die Landesregierung den Aufsichts- und Steuerungspflichten nachkam. Das Land betont, der LRH habe allein das Fördergeschäft der NRW.Bank zu prüfen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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VerfGH NRW: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4803 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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