Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 23:52 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vgh-nrw-genug-geld-fuer-recklinghausen
Fenster schließen
Artikel drucken
3796

VGH NRW: Genug Geld für Reck­ling­hausen

19.07.2011

Die Verfassungsbeschwerde des Kreises Recklinghausen und der ihm angehörenden Städte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 hatte keinen Erfolg. Dies entschieden die Münsteraner Richter am Dienstag.

Anzeige

Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs (VGH) Nordrhein-Westfalen steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu, in welcher Art und in welchem Umfang er den gemeindlichen Anspruch auf angemessene Finanzausstattung erfülle und nach welchem System er ergänzend zu sonstigen kommunalen Einnahmen im Wege des Finanzausgleichs Finanzmittel auf die Kommunen verteile (Urt. v. 19.07.2011, Az. VerfGH 32/08).

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde hatten die Beschwerdeführer geltend gemacht, die den Kommunen im Finanzausgleich 2008 insgesamt zugewiesenen Mittel seien unzureichend. Außerdem verstießen die Kriterien für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Kommunen gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Keine Verpflichtung zur Schuldenaufnahme

Der Umfang der im Finanzausgleich 2008 insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so die Richter. Der den Kommunen nach Art. 79 Satz 2 der Landesverfassung zu gewährende Finanzausgleich stehe unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes. Dessen Haushaltslage stelle sich jedoch wesentlich ungünstiger dar als die weiterhin sehr schwierige kommunale Haushaltssituation. Damit scheide auch eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Landes zur Aufnahme von Schulden im Interesse einer umfangreicheren kommunalen Finanzausstattung aus.

Einer entsprechenden Verpflichtung stünden im Übrigen bereits die verfassungsrechtlichen Grenzen zusätzlicher Kreditaufnahme entgegen. Mit Blick auf den Finanzausgleich sei das Land auch nicht verpflichtet, seine eigenen Ausgaben auf eventuelle Einsparpotentiale zu untersuchen und diese zu realisieren.

Die vom Land im Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 zur Verfügung gestellten Finanzmittel seien auch verfassungskonform auf die einzelnen Kommunen verteilt worden. Insbesondere verstießen die Regelungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2008 zur Berücksichtigung von Soziallasten nicht gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Staatsverschuldung und Verfassung: Grenzen für das muntere Haushalten auf Pump

VGH NRW: Nachtragshaushalt soll vorerst nicht umgesetzt werden

Einheitslastenabrechnungsgesetz: Kommunen in NRW reichen Klage ein

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VGH NRW: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3796 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Kommunen
    • Staatsverschuldung
Demonstration der Allianz gegen Rechtsextremismus am 25.10.2025 in Nürnberg 27.03.2026
Neutralitätsgebot

BVerwG zur Klage der AfD:

Nürn­berg darf vor­erst in Allianz gegen Rechts­ex­t­re­mismus bleiben

Verletzt die Stadt Nürnberg mit ihrem Engagement in der Allianz gegen Rechtsextremismus die Neutralitätspflicht? Vorerst darf die Stadt Mitglied bleiben, die Sache geht aber zurück an den Verwaltungsgerichtshof, berichtet Jakob Becker.

Artikel lesen
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 10.01.2026 24.02.2026
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Jahresbericht in Leipzig vorgestellt:

Wor­über das BVerwG im Jahr 2026 ent­scheiden will

Saubere Luft in Deutschland, kommunales Engagement gegen Rechtsextremismus und die Frage, wie weit das Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten reicht. Das BVerwG steht 2026 vor brisanten Entscheidungen – in verkleinerter Besetzung. 

Artikel lesen
Martin Sellner spricht bei einer Pressekonferenz über "Remigration". 21.02.2026
AfD

VGH Baden-Württemberg zu AfD-Veranstaltung:

Auch Martin Sellner darf ins Ett­linger "Kasino" kommen

Weil es bei einem AfD-Treffen um "Remigration" gehen sollte, kündigte die Stadt Ettlingen den Mietvertrag mit der AfD. Das VG Karlsruhe hob das Verbot auf, schloss jedoch Martin Sellner aus. Der VGH kassierte nun auch diese Auflage.

Artikel lesen
Ein Arbeiter montiert ein neues "50 km/h"-Schild an der Landshuter Allee an. 19.02.2026
Umweltschutz

Schilder-Duell an der Landshuter Allee:

Mün­chen setzt Tempo 30 trotz Gerichts­be­schlusses nicht um

Ein Gericht ordnet Tempo 30 an, der Oberbürgermeister wartet ab und will weiter zum VGH. Weil der Eilbeschluss nicht umgesetzt wird, beantragen Anwohner mit Unterstützung der DUH nun die Vollstreckung samt Zwangsgeld.

Artikel lesen
Höcke bei einer Wahlkampfrede 13.02.2026
AfD

VG Augsburg zu Höcke-Auftritt:

Doch kein Rede­verbot für Höcke im Allgäu

Eine Bemerkung in einem Beschluss des VG Augsburg verstand nicht nur die Stadt Lindenberg so, dass ein Redeverbot für AfD-Politiker Björn Höcke in der Stadthalle rechtlich möglich sei. Ein Irrtum. Das VG kassierte das verhängte Redeverbot. 

Artikel lesen
Foto von Björn Höcke 12.02.2026
AfD

Kommunen in Bayern verbieten Auftritte:

Gericht bestä­tigt Rede­verbot für Björn Höcke

Erst verlor die Stadt Lindenberg einen Rechtsstreit um eine AfD-Veranstaltung, nun will sie dem AfD-Politiker Höcke zumindest den Auftritt untersagen. Auch die Gemeinde Seybothenreuth beschreitet diesen Weg und bekommt Recht vor Gericht. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) – ESG Com­p­li­an­ce

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von DLA Piper UK LLP
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/x) Mün­chen

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - Phar­ma, Li­fe Sci­en­ces, Med­Tech

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Leibniz Universität Hannover
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (Pro­mo­ti­ons­s­tel­le) auf dem Ge­biet des...

Leibniz Universität Hannover, Han­no­ver

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Ver­ga­be-, Bei­hil­fe- und För­der­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­le Be­steue­rung /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH