VGH zu illegalen Einstellungen: BAMF einigt sich mit Per­so­nalrat

04.07.2017

Um die zahlreichen Asylanträge in der Flüchtlingskrise zu bewältigen, stellte das zuständige Bundesamt neue Mitarbeiter ein und ordnete Schichtarbeit an - ohne den Personalrat zu fragen. Jetzt trafen sich beide Seiten vor Gericht.

Der Streit um rechtswidrige Einstellungen und Schichtarbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit seinem Personalrat ist beigelegt. In einer Berufungsverhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München verabschiedeten beide Parteien am Dienstag eine Erklärung.

Demnach sollen keine Mitarbeiter gekündigt werden, die während der Flüchtlingskrise ohne die obligatorische Zustimmung des Personalrats eingestellt wurden. Stattdessen laufen die bis Ende Januar 2018 befristeten Verträge regulär aus.

Geklagt hatte der Personalrat, weil das BAMF im Zuge der rasant steigenden Flüchtlingszahlen im Herbst 2015 unter dem damaligen Leiter Frank-Jürgen Weise unter Langzeitarbeitslosen 343 Sachbearbeiter rekrutiert und so das übliche Bewerbungsverfahren umgangen habe. Das Verwaltungsgericht Ansbach erklärte die Praxis 2016 für rechtswidrig. Zwar räumte das BAMF ein, gegen Rechte verstoßen zu haben, legte aber dennoch Berufung ein.

Um die hohe Zahl an Flüchtlingen betreuen zu können, hatte die Nürnberger Behörde auch einen rund um die Uhr laufenden Schichtbetrieb an den BAMF-Außenstellen in Passau und Rosenheim angeordnet, ohne den Personalrat einzubeziehen.

Die nun getroffene Einigung sieht vor, dass dieses Modell spätestens bis Oktober enden soll. In Abstimmung mit der Bundespolizei soll ein Betrieb von 8.00 bis 22.00 Uhr eingerichtet werden. Das neue Modell muss der Personalrat zuvor prüfen. Die Einführung von Schichtdienst in der gesamten Asylbehörde ist laut Aussage eines Amtsvertreters vor Gericht derzeit keine Option, weil die Antragszahlen stark gesunken seien.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VGH zu illegalen Einstellungen: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23366 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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