Hessischer VGH bestätigt Beamtenentlassung: Zu rechts­ge­sinnt für den Staats­di­enst

29.10.2018

Ein Beamter auf Probe wurde zu Recht aus dem Dienst entfernt. Die Teilnahme an rechten Demonstrationen, die Kritik an der Asylpolitik und die Verherrlichung Hitlers reichten zusammen genommen für diesen Schritt aus, so ein VGH.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen der Teilnahme an NPD-nahen Demonstrationen für rechtens erklärt. Das dem Mann zur Last gelegte Verhalten rechtfertige Zweifel an seiner Bereitschaft, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, teilte der VGH am Montag mit (Beschl. v. 22.10.2018, Az. 1 B 1594/18).

Der Beamte hatte 2015 und 2016 an rechten Demonstrationen in Büdingen und Wetzlar teilgenommen sowie am Geburtstag Adolf Hitlers in einem sozialen Netzwerk "einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte" gratuliert. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte ihn deswegen 2017 entlassen. Der Mann war dagegen vorgegangen und hatte zuletzt Beschwerde vor dem VGH eingelegt.

Die Kasseler Verwaltungsrichter bestätigten allerdings eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden und wiesen seine Beschwerde zurück. Jedenfalls eine Gesamtschau der Verhaltensweisen rechtfertige es, dass der Dienstherr Zweifel an der Bereitschaft des Beamten hege, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.

Ausschlaggebend war für den VGH aber weder die bloße Teilnahme an den Demos gegen die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung noch das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift "Asylbetrug macht uns arm". Besondere Bedeutung habe allerdings, dass der Beamte auf Probe vom Dienstherrn wiederholt auf seine Beamtenpflichten hingewiesen worden sei. Trotzdem habe er danach auf Facebook den Beitrag geschrieben, der als Verherrlichung von Adolf Hitler interpretiert werden könne, so der Senat.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hessischer VGH bestätigt Beamtenentlassung: Zu rechtsgesinnt für den Staatsdienst . In: Legal Tribune Online, 29.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31761/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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