Kachelmann und keine Ende: In seiner Klage gegen die Staatsanwaltschaft Mannheim ist die Berufung zugelassen. Die Behörde soll sich nicht mehr zu angeblichen Beweisen äußern dürfen.
Der Moderator Jörg Kachelmann hat in einem Verfahren gegen die Staatsanwaltschaft (StA) Mannheim die Zulassung zur Berufung erreicht: Kachelmann habe die tragende Annahme des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe, dass keine Wiederholungsgefahr für die von den Strafverfolgern gemachten Äußerungen bestehe. erschüttert, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit einem Anfang der Woche bekannt gewordenen Beschluss (v. 25.01.2017, Az. 1 S 289/16).
Gegen den Moderator war ab dem Jahr 2010 unter großer medialer Beachtung ein Strafverfahren geführt worden, in dem ihm eine mit einem Messer erzwungene Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin zur Last gelegt worden war. Der Moderator war mit Urteil des Landgerichts Mannheim, rechtskräftig geworden im Oktober 2011, vom Tatvorwurf freigesprochen worden.
Presseanfrage nach Freispruch
Die Staatsanwaltschaft Mannheim war schon während des Ermittlungsverfahrens und im Prozess für ihre Informationspolitik kritisiert worden. Auch danach nahm sie aber zu einer Presseanfrage betreffend das Strafverfahren am 12. Oktober 2012 Stellung und machte dabei unter anderem Angaben zu den an dem Messer gefundenen DNA-Spuren. Diese Stellungnahme wurde in einer Fernsehsendung auszugsweise zitiert.
Kachelmann war der Auffassung, sie stelle eine unwahre und unvollständige Tatsachenbehauptung dar, weil sie beim Zuschauer den unzutreffenden Eindruck erweckt habe, die Spurenlage belaste ihn, teilte der VGH nun mit.
Der Moderator hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim zunächst außergerichtlich aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, was diese u.a. mit der Begründung ablehnte, die von ihr erteilte Presseauskunft sei zutreffend gewesen.
Tanja Podolski, VGH Mannheim lässt Kachelmanns Berufung zu: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22096 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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